Prozess: Abzocke kommt Rheinbacher teuer zu stehen

18-jähriger wird wegen Diebstahls und versuchten Raubes zu zwei Wochen Dauerarrest verurteilt

Rheinbach. (stl) Wegen Diebstahls und versuchten Raubes, Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit Unfallflucht sowie Schwarzfahrens in der Regionalbahn musste sich jetzt ein 18-jähriger Rheinbacher vor dem dortigen Amtsgericht verantworten.

Da ihm die Schuld beim Verkehrsdelikt nicht einwandfrei nachzuweisen war, wurde dieses Verfahren eingestellt. Weitaus schwerer wog aus Sicht von Amtsrichter Ulrich Schulte-Bunert jedoch der Versuch des Angeklagten vom 26. Januar 2007, einem 17-Jährigen Geld zu stehlen und dessen Handy zu entwenden.

Ereignet hatte sich dieser Vorfall abends gegen 23 Uhr am Bahnhof Odendorf. Der 17-Jährige hatte mit zwei Freunden den letzten Zug nach Rheinbach nehmen wollen. "Da aber keiner mehr fuhr, haben wir erst mal überlegt, was wir machen sollen", erinnerte sich der Hauptbelastungszeuge.

Währenddessen sei der Angeklagte auf sie zugekommnen und habe gefragt, ob jemand einen Zehn-Euro-Schein wechseln könne. "Ich habe das dann gemacht, weil ich ihm helfen wollte. Doch er riss mir meine beiden Fünf-Euro-Scheine einfach aus der Hand und rannte zur Bushaltestelle in der Nähe", erzählte der 17-Jährige. Er und seine beiden Freunde hätten zunächst geglaubt, das sollte ein Scherz sein, und freundlich um die Rückgabe des Geldes gebeten.

Da sich der Angeklagte jedoch weigerte, wollte sein Opfer per Handy die Polizei rufen. "Daraufhin meinte er, dass er sowieso ein neues Handy bräuchte, und wollte mir meins wegnehmen", berichtete der junge Zeuge.

Er sei zu Boden geschubst worden, habe sich aber schließlich aus seiner misslichen Lage befreien und fliehen können. Seine beiden Freunde waren von zwei Begleitern des Angeklagten zurückgehalten worden, damit sie sich nicht in die Auseinandersetzung einmischten.

Das wurde vor Gericht auch von den ebenfalls 17-jährigen Jugendlichen bestätigt. "Außerdem hat der Angeklagte dann nach unseren Handys gefragt und versucht, uns abzutasten", sagte einer der beiden Zeugen. Aber auch ihnen sei es schließlich gelungen, dieser Situation zu entkommen und die Polizei zu rufen.

Die beiden jungen Männer, die zusammen mit dem Angeklagten später von den Beamten gestellt worden waren, bestritten, an der "Abzocke", wie es im Jargon heißt, beteiligt gewesen zu sein.

Obwohl der Angeklagte die zehn Euro zurückgegeben und sich auf Anraten des Verteidigers auch bei seinem Opfer entschuldigt hatte, hinterließ sein Auftreten beim Staatsanwalt und beim Richter keinen guten Eindruck. Ebenso wie die Tatsache, dass er bereits zu Sozialstunden in einem Jugendwohnheim verurteilt worden war, sich aber offenbar so unmöglich benommen hatte, dass er dort rausgeflogen war.

"Wenn Sie so weitermachen, führt Ihr Weg ins Gefängnis. Sie können das jetzt natürlich als dummes Geschwätz eines älteren Herrn abtun, aber das ist momentan Ihre Perspektive", brachte es der Staatsanwalt auf den Punkt und forderte zwei Wochenenden Jugendarrest. "Sozialstunden nützen bei Ihnen ja nichts."

Der Amtsrichter ging in seinem Urteil noch deutlich darüber hinaus und verhängte zwei Wochen Dauerarrest. "Sie brauchen einen richtigen Schuss vor den Bug", sagte Schulte-Bunert abschließend. Zwei Wochenenden reichten dafür ganz sicher nicht aus.

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