Ohne Qualifikation | GA-Bonn

Ohne Qualifikation

Annas Pflegemutter musste keinen Kursus belegen.

Königswinter. Annas Pflegeeltern, die jetzt wegen des gewaltsamen Todes der Neunjährigen vor Gericht stehen, hatten keine gesonderte Qualifikation für die Vollzeitpflege. Das räumte Bürgermeister Peter Wirtz jetzt ein.

Demnach habe das Königswinterer Jugendamt, das über das Aufenthaltsbestimmungsrecht verfügte, Anna eigentlich in einem Heim unterbringen wollen, die leibliche Mutter, die über das Sorgerecht verfügte, habe jedoch auf eine Unterbringung bei dem Honnefer Ehepaar gedrängt, das Anna schon kannte.

Das Jugendamt habe daraufhin geprüft, ob das Paar für eine Vollzeitpflege geeignet sei, einen Kursus beispielsweise habe es aber nicht belegt, erklärte Wirtz. Nach den Aussagen des Pflegevaters vor Gericht war dafür auch kaum Zeit: Das Jugendamt habe das Paar geradezu gedrängt, Anna in Vollzeit aufzunehmen, sagte er.

Wirtz berief sich im Gespräch mit dem General-Anzeiger darauf, dass es keine verbindlichen Standards für alle Jugendämter zur Qualifizierung von Pflegeeltern gebe.

"Es gibt dazu keine allgemeinen gesetzlichen Regelungen", bestätigte am Montag Katja Lorenzini, Pressesprecherin beim Rhein-Sieg-Kreis, dessen Jugendamt bis zur Gründung eines eigenständigen Jugendamtes der Stadt Königswinter Anfang 2008 für Anna zuständig war.

Im September 2010 hatte das Kreisjugendamt bei einer Pressekonferenz darauf hingewiesen, dass Annas Pflegemutter vom Kreis eine Qualifizierung und Genehmigung zur Tagespflege von Kindern erhalten habe, nicht aber zur Vollzeitpflege.

Beim Rhein-Sieg-Kreis müssen potenzielle Pflegeeltern eine ganze Reihe von Voraussetzungen erfüllen, dazu gehört unter anderem die Teilnahme an einem Pflegeelternbewerberkurs, der sieben Abende und ein Wochenende umfasst.

Auf Anfrage erklärte Lorenzini: Auch wenn die leibliche Mutter das Sorgerecht innehatte, könnte ein Jugendamt ein Kind gegen ihren Willen beispielsweise in einem Heim unterbringen: dann, wenn eine Kindeswohlgefährdung vorliege mit einem gerichtlichen Beschluss oder auf dem Wege der Inobhutnahme. Heimunterbringung kommt allerdings sehr viel teurer als die Unterkunft in einer Pflegefamilie.

Die Kreis-Pressesprecherin räumte ein, dass auch das Kreisjugendamt Anna zeitweise Vollzeit bei dem Honnefer Paar untergebracht habe: vom 5. Dezember 2006 bis zum 5. Januar 2007, allerdings über Paragraf 20, der Hilfe in Notsituationen beschreibt. Anschließend sei das Mädchen bis zur Übergabe an das Königswinterer Jugendamt Anfang 2008 in einem Heim untergebracht gewesen.

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