Nürburgring: Gutachten entlastet Unfallfahrer

Ahrweiler · Ein Bonner war bei einer Touristikfahrt auf der Nordschleife in einen Unfall mit einem Motorradfahrer verwickelt.

Glück im Unglück hatte ein Motorradfahrer, als er im August 2009 während einer Touristikfahrt auf der Nordschleife des Nürburgrings im Streckenabschnitt "Kesselchen" bei Tempo 180 in einen Unfall verwickelt wurde, und mit dem Leben davongekommen ist.

Der Mann hatte sich unter anderem eine Rippenfraktur und eine schwere Brustverletzung zugezogen. Der Unfall war offensichtlich das Ergebnis einer Kollision mit dem Pkw eines 47-jährigen Bonners. Der hat sich gestern wegen Unfallflucht und fahrlässiger Körperverletzung vor dem Ahrweiler Strafgericht verantworten müssen.

Das Verfahren am Donnerstag war bereits der zweite Anlauf. Vor einem Jahr hatte ein Gutachten ein schuldhaftes Verhalten des Angeklagten festgestellt. Weil sich der 47-Jährige damit als ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeuges im Straßenverkehr erwiesen habe, hatte das Gericht verfügt, dass dessen Führerschein vorläufig zu entziehen sei.

Die Fahrerlaubnis wird er jetzt allerdings zurückbekommen. Denn ein weiteres Gutachten ist zu dem Schluss gekommen, dass der zum Zeitpunkt des Unfalls am Steuer seines Pkw sitzende Angeklagte die Kollision mit dem Motorrad zumindest akustisch nicht habe wahrnehmen können. Inwieweit er den Kradfahrer etwa im Rückspiegel habe sehen können, bliebe der juristischen Bewertung vorbehalten.

Dem Gutachten folgend hat das Gericht das Verfahren im Hinblick auf die Unfallflucht eingestellt. Gegen Auflage erfolgte auf Antrag der Staatsanwaltschaft später auch die vorläufige Einstellung hinsichtlich des Vorwurfs der fahrlässigen Körperverletzung. So hat das Gericht dem 47-Jährigen aufgegeben, innerhalb von sechs Monaten an das Unfallopfer einen Betrag in Höhe von 2.000 Euro zu zahlen.

Außerdem hat der Angeklagte erklären müssen, auf Ansprüche nach dem Strafentschädigungsgesetz zu verzichten. Dazu hätte er nachweisen müssen, dass ihm beziehungsweise seinem Arbeitgeber infolge des möglicherweise zu Unrecht eingezogenen Führerscheins ein wirtschaftlicher Schaden entstanden ist.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort