Siebengebirge: Neuer Wegeplan ruft unterschiedliche Reaktionen hervor | GA-Bonn

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Neuer Wegeplan ruft unterschiedliche Reaktionen hervor

SIEBENGEBIRGE.  Eigentlich ist die Zeit der Diskussion vorbei. Wie nach der Auseinandersetzung um den Nationalpark vor einigen Jahren jedoch nicht anders zu erwarten, ruft der neue Wegeplan für das Siebengebirge unterschiedliche Reaktionen hervor.
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Blick auf den Drachenfels und Schloss Drachenburg. Foto: Frank Homann

Die Bezirksregierung hat den Plan am 29. Mai in ihrem Amtsblatt veröffentlicht und damit das Verfahren zur 1. Änderung der Naturschutzgebiets-Verordnung für das Siebengebirge abgeschlossen. Im März 2013 soll die Verordnung in Kraft treten.

  • Keine Bürgerbeteiligung mehr: Die Anhörung der Öffentlichkeit mit zahlreichen Ortsbegehungen und Informationsveranstaltungen fand bereits im Jahr 2008 in Zusammenhang mit dem damaligen Nationalparkprojekt statt. Auf ihre insgesamt 1900 Einzelanregungen werden die Bürger jetzt Antworten bekommen. Die Bezirksregierung betont aber, dass alle Hauptwanderwege und alle wesentlichen Verbindungswege erhalten bleiben. Allerdings werde detaillierter als bisher geregelt, auf welchen Wegen Wandern, Radfahren und Reiten erlaubt ist.
     
  • Lindlar ist froh: "Der Wegeplan und die neue Verordnung waren ja lange angekündigt und völlig unabhängig von der anderen Diskussion", sagte Hans Peter Lindlar am Donnerstag. Als über den Nationalpark gestritten wurde, war der neue Vorsitzende des Verschönerungsvereins für das Siebengebirge (VVS) noch Regierungspräsident in Köln und selbst mit den Anregungen der Bürger befasst. "Wir sind froh, dass wir den Wegeplan haben und können uns jetzt, wie auch die anderen Grundbesitzer, mit unserer Arbeit darauf einstellen", so Lindlar. Man wolle jetzt sehen, dass man eine einheitliche Beschilderung der Wege finde. "Wir wollen die Kennzeichnung im Naturpark harmonisieren, damit die Besucher nicht irritiert werden."
     
  • Steine als Wegweiser: Die Beschilderung im Naturschutzgebiet ist nun Aufgabe der Unteren Landschaftsbehörde (ULB) beim Rhein-Sieg-Kreis, die auch die Kosten übernimmt. Laut Kreisumweltdezernent Christoph Schwarz hat die ULB bereits ein Büro mit der Bestandsaufnahme beauftragt. Anschließend sollen die im Siebengebirge traditionell als Wegweiser dienenden Steine mit den neuen Informationen und "eindeutigen Festlegungen", welche Wege auch für Radfahrer oder Reiter zugelassen sind, versehen werden.
     
  • Feiden hat gewarnt: Lediglich auf einem Blatt Papier, auf dem das Siebengebirge auf DIN A-4-Format zusammengepresst ist, liegt der Wegeplan Honnefs Bürgermeisterin Wally Feiden seit Mittwoch vor. "Ich kann daher noch nicht beurteilen, inwieweit die Bedenken unserer Bürgervereine in Rommersdorf und Aegidienberg eingeflossen sind", sagt sie. Allerdings habe sie immer auf die Gefahr hingewiesen, dass eine Bürgerbeteiligung bei einer Naturschutzgebiets-Verordnung nur Goodwill und nicht - wie bei einem Nationalpark - eine Pflichtveranstaltung sei. In Königswinter hatte man den Plan am Donnerstag noch nicht erhalten, wie bei Anya Geider (Planungsamt) zu hören war.
     
  • Enttäuschte Reiter: Horst Obermann, beim Kreispferdesportverband Reitwegebeauftragter, war am Donnerstag überrascht, als er von der Verordnung erfuhr. "Man hat uns zugesagt, dass wir als Verband vor der Veröffentlichung noch mal gehört werden. Diesem Wunsch ist nicht entsprochen worden", sagte er.
     
  • "Wegeplan ist überflüssig": Karlheinz Merten, Sprecher des Bürgerbegehrens gegen den Nationalpark, dessen Scheitern durch den Bürgerentscheid vom September 2009 in Bad Honnef besiegelt wurde, ist weiter der Meinung, dass die Verordnung nicht benötigt wird. "Der Naturschutz im Siebengebirge hat in 100 Jahren keinen Wegeplan gebraucht, er braucht ihn auch jetzt nicht", sagt er. Die Besucher des Naturparks würden die Wege ohnehin weiter benutzen. Die Zahl der Verbote sei in der neuen Verordnung um 70 bis 80 Prozent gestiegen. "Die Bürger können vor allem nicht erkennen, was von ihnen erwartet wird." So sei zum Beispiel vorgesehen, dass kulturhistorisch oder geologisch bedeutsame Orte nur zwei Mal im Jahr im Rahmen von Führungen mit höchstens 20 Personen besucht werden dürfen.
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