Neuer Antrag für "Wakobato"

Nach der Aufhebung der Baugenehmigung für die Attraktion Wakobato im Phantasialand durch das Verwaltungsgericht Köln und die Abweisung des Antrags der Stadt Brühl auf Berufung durch das Oberverwaltungsgericht Münster gibt es nun auch eine Stellungnahme des Brühler Freizeitparks.

 Im Mittelpunkt des Rechtsstreits: das "Wakobato".

Im Mittelpunkt des Rechtsstreits: das "Wakobato".

Foto: Marcel Wolber

Brühl. (wom ) Nach der Aufhebung der Baugenehmigung für die Attraktion Wakobato im Phantasialand durch das Verwaltungsgericht Köln und die Abweisung des Antrags der Stadt Brühl auf Berufung durch das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster ( der GA berichtete) gibt es nun auch eine Stellungnahme des Brühler Freizeitparks.

"Das Phantasialand hat bereits das Bauamt der Stadt Brühl informiert, dass ein neuer Bauantrag in Bearbeitung ist und eingereicht wird, der die vom Gericht aufgezeigten formalen Schwachstellen berücksichtigen und ausräumen wird", heißt es in einer Pressemitteilung. Darüber hinaus stehe das Phantasialand unverändert zu den laufenden Gesprächen mit Wohnanliegern über eine Lärmschutzwand.

Ein Anwohner hatte wegen der Lärmbelästigung gegen die von der Stadt Brühl erteilte Baugenehmigung geklagt. Das Kölner Gericht hatte allerdings nur festgestellt, dass in den Verfahren nicht detailliert genug auf die Lärmbelastung der Anwohner eingegangen worden sei, über mögliche Grenzwerte hatte es sich nicht ausgelassen.

Das aber hatten sich die Stadt Brühl und das Phantasialand erhofft. Bereits am Dienstag hatte die Verwaltung angekündigt, nun ein bauordnungsrechtliches Verfahren einleiten und das Phantasialand anhören zu wollen. Ob Wakobato danach geschlossen werden muss, ist weiter unklar.

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