Möbelholz sollte in Kamin wandern

900 Euro Strafe, weil Rheinbacher Holz stehlen wollte

Rheinbach. (scr) Er sei knapp bei Kasse gewesen und habe Brennholz gebraucht, wollte der Angeklagte seine Tat rechtfertigen. Holzstämme im Wert von rund 1 790 Euro wollte der 42-Jährige aus Kalenborn auf dem Gelände des ehemaligen Sägewerkes am Meckenheimer Bahnhof stehlen.

Der damals Arbeitslose zersägte die Stämme, die eigentlich für die Möbelproduktion vorgesehen waren, zu handlichen Brettern. Wegen Sachbeschädigung und versuchten Diebstahls verurteilte Richter Ulrich Schulte-Bunert den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 30 Euro.

Er hielt dem Angeklagten zugute, dass er den Fehltritt eingesehen habe. Strafverschärfend wertete der Richter, dass der Angeklagte noch nicht versucht hat, den Schaden wieder gutzumachen. Einem Komplizen des 42-Jährigen war nach dem Vorfall die Flucht gelungen. Den Namen wollte er vor Gericht nicht verraten.

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