Meckenheimer predigt mit den Fäusten

47-Jähriger mit langem Strafregister erhält für tätlichen Angriff Bewährungsstrafe

Rheinbach (sax) Erst wurde der 47-jährige selbsternannte "Prediger, Pastor und Buchautor" aus Meckenheim wegen Körperverletzung zu sechs Monaten Freiheitsstrafe, für drei Jahre auf Bewährung verurteilt, dann spendete er strahlend jedem im Amtsgerichtssaal durch Handauflegen seinen Segen - Staatsanwalt, Richter und Protokollführerin ebenso wie den Zuschauern.

Offen bleibt, ob das ein Beispiel menschlicher Größe war oder hinter dieser Geste auch die Gewissheit steckte, noch einmal davon gekommen zu sein. Denn mit der Bewährung kam der promovierte gebürtige Nigerianer noch gut weg.

Der Staatsanwalt hatte gefordert, der Angeklagte müsse wegen fünf einschlägiger Vorstrafen nun doch endlich in Haft einrücken. Schließlich hatte der Angeklagte sich schon vor Beginn und auch während der Verhandlung wenig einsichtig gezeigt und ebenso wort- wie gestenreich seine Version von einem "Schieben mit der geöffneten Hand" dargestellt, während ein Polizist und ein Lokomotivführer zwei Schläge mit geschlossener Faust bezeugten.

Die nämlich hatte der 47-Jährige laut Anklage am 9. März morgens seinem Freund in der Regionalbahn von Meckenheim nach Bonn sowie auf dem Bahnsteig am Hauptbahnhof verpasst.

Nach Darstellung des Angeklagten war ihm das "laute Quatschen" seines Freundes so peinlich, dass er sich in ein Abteil erster Klasse setzte, obwohl er nicht das entsprechende Ticket hatte. Das wiederum habe dem Freund nicht gepasst, und er habe ihn aus dem Abteil herausholen wollen.

Daraufhin habe er den Freund auf dem Bahnsteig mit offener Hand "geschoben". Der 43-jährige Lokführer hatte einen regelrechten Schlag "mit voller Wucht und Absicht" ins Gesicht des Freundes gesehen und über die Fahrdienstleitung die Bundespolizei gerufen. Einer der Beamten erklärte im Zeugenstand, wie der Freund die Auseinandersetzung geschildert und auch von dem Schlag ins Gesicht berichtet habe.

Zu diesem Zeitpunkt habe der Freund des Angeklagten noch keinen Strafantrag stellen wollen. Das änderte sich aber nach dem zweiten Schlag "voll mit der Faust ins Gesicht", den der Angeklagte vor den Augen des 55-jährigen Polizisten ausführte. Der Polizeibeamte rang den 47-Jährigen daraufhin mit einem Kollegen zu Boden.

Die Liste von 13 Eintragungen des Angeklagten im Strafregister reicht von Hausfriedensbruch über Gefährdung des Straßenverkehrs unter Alkoholeinfluss bis Körperverletzung. Die Staatsanwaltschaft sah die Anklage durch die Zeugen bestätigt und forderte aufgrund der Vorstrafen sechs Monate Haft ohne Bewährung.

Auch der Richter sah den Tatbestand als erwiesen an, erkannte allerdings beim Angeklagten eine eingeschränkte Schuldfähigkeit und verhängte "ein allerletztes Mal" eine Bewährungsstrafe.

Als freier Mann konnte der Angeklagte den Gerichtssaal dennoch nicht verlassen. Zwei Polizeibeamte hatten nur das Ende der Verhandlung abgewartet, um ihn gleich an Ort und Stelle zu verhaften - in einer anderen Angelegenheit.

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