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Rheinbacher Neubaugebiet
Kostenexplosion im Weilerfeld
Von Inga Thulfaut
RHEINBACH. Das Weilerfeld boomt, viele Neubürger haben sich in dem beliebten Neubaugebiet Rheinbachs angesiedelt, andere bauen noch. Doch bei einigen macht sich nun Unmut breit: Anwohner der Straße "An der Glasfachschule" hadern mit einer Kostenexplosion bei den Erschließungskosten.
Ärgern sich über gestiegene Kosten: Die Familien Denke, Pützfeld, Füllenbach und Kefferpütz im Rheinbacher Neubaugebiet Weilerfeld. Foto: Wolfgang Henry
"Uns wurde wesentlich mehr in Rechnung gestellt als ursprünglich angekündigt", kritisiert Claudia Kefferpütz. "Vor Baubeginn hieß es seitens der Stadtverwaltung, dass wir mit Erschließungskosten in Höhe von fünf bis maximal zehn Prozent der Grundstückskosten rechnen müssen. Das ist aber längst überschritten - dabei steht die Endabrechnung noch aus." Ihre Nachbarin Sabine Füllenbach bekräftigt: "Wir haben mit insgesamt etwa 10.000 Euro Erschließungskosten gerechnet, haben aber bisher schon 16.000 Euro bezahlt."
Die Abrechnung von Erschließungsanlagen nach dem Baugesetzbuch basiere auf engen rechtlichen, aber auch jederzeit gerichtlich überprüfbaren Grundlagen, erklärt dazu Rheinbachs Kämmerer Walter Kohlosser auf Nachfrage des GA. "Da die auf die Anlieger zukommenden Erschließungsbeiträge zum Beginn der Wohnbaumaßnahmen nur sehr schwer kalkulierbar sind, oft viel Zeit bis zur Abrechnung ins Land geht und der Hinweis der Verwaltung, dass es sich nur um grobe Schätzkosten handelt, die sich auch erhöhen können, nicht wahrgenommen wird, gibt die Stadt Rheinbach seit einiger Zeit keine Schätzkosten mehr heraus."
Die Familien Kefferpütz und Füllenbach bewohnen den Teil B der Straße, der nur einseitig bebaut ist. Sie vermuten, dass letzteres zur Kostenexplosion beigetragen hat, da die Kosten eben nur auf halb so viele Haushalte umgelegt würden - "obwohl ja das gesamte Weilerfeld von unserer Zubringerstraße profitiert, die auch noch über Gebühr frequentiert wird", beklagt Claudia Kefferpütz.
Dem widerspricht Kohlosser: "Die einseitige Bebaubarkeit hat keineswegs zur Folge, dass die Stadt den gesamten umlagefähigen Aufwand für die Herstellung der Straße durch eine Heranziehung der Eigentümer decken könnte", so der Kämmerer. Vielmehr werde die Stadt in Anlehnung an die Grundsätze, die das Bundesverwaltungsgericht für die Abrechnung von einseitig bebaubaren Straßen entwickelt habe, nur die Hälfte des umlagefähigen Aufwands zugrunde legen. "Die andere Hälfte hat die Stadt Rheinbach selbst zu tragen."
Viele Fragen zur Berechnung
Claudia Kefferpütz hat noch mehr Fragen zur Berechnung, etwa die nach verringerter Fläche: "Eine erste Errechnung der Erschließungskosten 2004 wies eine gesamte umlagefähige Grundstücksfläche von 21.662 Quadratmetern aus. 2011 waren es dann nur noch 8468 Quadratmeter. Dadurch mussten wir Anwohner 20 Euro mehr pro Quadratmeter bezahlen als angekündigt", so die 37-jährige Betriebswirtin.
Dazu äußert sich Kohlosser: "Die deutliche Veränderung in der beitragspflichtigen Fläche liegt in der dynamischen Entwicklung eines Neubaugebietes begründet", sagt er. "In dem Zeitraum fand die Aufteilung und Neuparzellierung von vormals großen privaten Grundstücken statt, und Veränderungen in der Straßenführung führten zu einer veränderten Zuordnung bei beitragspflichtigen Flächen zu neben liegenden Erschließungsanlagen."
Eben diese unerwartete Parzellierung von Flächen zu "Minigrundstücken" ist es, die Birgit und Peter Pützfeld als nachteilig für sich beklagen. Die fünfköpfige Familie wohnt "An der Glasfachschule"/Ecke Meistermannweg und muss nach ihren Angaben fast hundert Prozent der Erschließungskosten für die erste Straße plus zwei Drittel für die zweite zahlen. "Die Erschließungskosten entsprechen dem Wert eines kleinen Autos", so Birgit Pützfeld.
Die Endabrechnung soll um den Jahreswechsel 2012/13 vorliegen. Die werde man sich genau ansehen, so Claudia Kefferpütz, und gegebenenfalls einen Anwalt hinzuziehen. Rechtsanwalt Jürgen Lammertz aus Rheinbach hat die beiden Nachbarfamilien schon einmal beraten: "Eine gewisse Diskrepanz zwischen dem Voranschlag und den tatsächlichen Kosten ist zwar normal", sagt er.
Es müsse aber der Vertrauensschutz gewährt bleiben. Lammertz hält die Schätzkosten für nicht seriös. Aber: Seiner Einschätzung nach bliebe für die Anwohner bei einer Klage ein "mittelmäßiges Risiko": Schließlich entschieden Verwaltungsgerichte tendenziell zugunsten der Kommunen.
Zu Hause in Rheinbach
"Zu Hause in Rheinbach" - unter diesem Motto rücken wir bis zum 23. Juni täglich Themen in den Fokus, die die Rheinbacher aktuell bewegen und die diese Stadt auszeichnen. Wir wollen zeigen, wo der Schuh drückt, genauso aber auch Rheinbacher Erfolgsgeschichten vorstellen. Unsere Reporter sind dabei stets offen für Anregungen - per E-Mail an vorgebirge@ga-bonn.de.
Artikel vom 12.06.2012
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