Kelber: Neufassung hat keine negativen Auswirkungen

Grundgesetz: Grüne befürchten aber Schwächung Bonns

Bonn. (ly) "Sorgen um die Zukunft der Kultureinrichtungen in Bonn" macht sich der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen Bundestagsfraktion, Volker Beck aus Köln. Grund ist die im Rahmen der Föderalismusreform geplante Neufassung des Artikels 22, wonach "die Repräsentation des Gesamtstaates in der Hauptstadt Aufgabe des Bundes ist".

In der Vereinbarung der Großen Koalition heißt es, dass das Berlin/Bonn-Gesetz die bis 2010 laufende Kulturförderung des Bundes für Bonn sowie der vom Bund in Bonn getragenen oder geförderten Kultureinrichtungen - Bundeskunsthalle, Haus der Geschichte und Beethoven-Haus - "unberührt bleiben".

Mit dem neuen Artikel 22 verbinden die Grünen nun die "Befürchtung", dass Zusagen für die Bundesstadt nach dem Berlin/Bonn-Gesetz "geschwächt" werden und Zusagen gegenüber Bonn "verfassungsrechtlich in der Luft hängen". In einer Kleinen Anfrage wollen sie nun von der Bundesregierung erfahren, welche rechtlichen und tatsächlichen Auswirkungen der geplante Artikel 22 auf die Repräsentation des Gesamtstaates in der Bundesstadt Bonn hat.

Zudem wollen sie wissen, ob es in der Regierung Planungen gibt, die Zahl der Arbeitsplätze am Standort Bonn zu erhalten oder zu senken. Und weiter fragen die Grünen: "Welche anderen Entwicklungen und Initiativen gibt es von Seiten des Bundes zur Stärkung der Bundesstadt Bonn?"

Der SPD-Bundestagsabgeordnete Ulrich Kelber kann die "Sorge" von Beck nicht nachvollziehen. In Artikel 22 solle lediglich festgeschrieben werden, dass die Repräsentation des Staates in Berlin eine Aufgabe des Bundes sei: "Das ändert nichts an der realen Situation und hat für Bonn keine negativen Auswirkungen."

Er wies darauf hin, dass eine "Bonner Runde", zu der er und sein CDU-Kollege Norbert Röttgen die Abgeordneten aus der Region einschließlich Beck eingeladen hatte, "genau diese Auffassung vertreten hat".

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort