Alfter Gericht lehnt Eilantrag zur Gesamtschule ab

ALFTER · Es bleibt trotz des Protests der Eltern beim Nein zur Alfterer Gesamtschule. Das Verwaltungsgericht Köln hat am Mittwoch einen Eilantrag mehrerer Eltern abgelehnt, mit dem diese die Errichtung einer Gesamtschule in Alfter erreichen wollten.

Bis zum Ende der regulären Anmeldefrist am 25. Februar waren nur 89 Anmeldungen von Viertklässlern aus Alfter eingegangen. Damit wurde die von der Bezirksregierung Köln als Schulaufsichtsbehörde vorgegebene Mindestzahl von 100 Anmeldungen aus dem Gemeindegebiet nicht erreicht.

Mit dem Anfang März bei Gericht gestellten, gegen die Gemeinde Alfter gerichteten Eilantrag machten fünf Elternpaare aus Alfter geltend, die Mindestzahl von 100 Anmeldungen sei erreicht, da Anmeldungen aus Umlandgemeinden mitgerechnet werden müssten.

Außerdem hätten mehrere Eltern aus Alfter ihre Kinder an den Gesamtschulen in Bornheim und Bonn angemeldet. Schließlich sei das Anmeldeverfahren undurchsichtig gewesen: Insbesondere seien Doppelanmeldungen erst kurz vor Ablauf der Anmeldefrist zugelassen worden. Das Gericht solle deshalb die Gemeinde Alfter durch eine einstweilige Anordnung verpflichten, die Gesamtschule zu errichten, zumindest aber ein neues Anmeldeverfahren durchzuführen.

Das Verwaltungsgericht Köln folgte diesen Argumenten jedoch nicht: Nach dem nordrhein-westfälischen Schulgesetz sei eine Kommune nur dann zur Errichtung einer Gesamtschule verpflichtet, wenn mindestens 100 Anmeldungen aus dem Gemeindegebiet zustande kämen. Anmeldungen aus anderen Kommunen seien ebenso wenig zu berücksichtigen wie Anmeldungen von Kindern aus Alfter an Gesamtschulen in Bonn oder Bornheim, argumentierte das Verwaltungsgericht.

Für eine von den Antragstellern gewünschte Ausnahmegenehmigung gebe es keine gesetzliche Grundlage. Maßgebliche Fehler des Anmeldeverfahrens seien nicht nachgewiesen, auf die Möglichkeit der Doppelanmeldung sei sogar ausdrücklich hingewiesen worden. Einen weiteren Eilantrag gegen die Bezirksregierung Köln als Genehmigungsbehörde lehnte das Verwaltungsgericht ebenfalls ab, da die Eltern gegenüber der Schulaufsichtsbehörde keine eigene Rechtsposition hätten.

Die Beteiligung der Bezirksregierung am Verfahren und eine einheitliche Entscheidung gegenüber allen Beteiligten habe das Gericht prozessrechtlich dadurch sichergestellt, dass es die Bezirksregierung zu dem Verfahren der Eltern gegen die Gemeinde Alfter beigeladen habe.

Gegen die beiden Beschlüsse kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt werden. Ob es dazu kommt, ist noch offen. "Dazu kann ich noch keine Stellungnahme abgeben, wir müssen das erst rechtlich prüfen", sagte Rechtsanwalt Michael Raetsch, der die Eltern vertritt, am Mittwoch gegenüber dem General-Anzeiger.

Alfters Bürgermeister Rolf Schumacher sagte dazu auf Anfrage: "Ich werde die Entscheidung des Gerichtes selbstverständlich respektieren. Das Gericht bestätigt, dass das Verfahren fehlerfrei durchgeführt wurde. Jetzt gilt es, im Schulausschuss und im Rat nach vorne zu schauen und eine zukunftsfähige Lösung zu finden."

FDP-Fraktions-Chef Konrad Hobe plädiert dafür, Doppelanmeldungen künftig zu ermöglichen. "Es hätte den Eltern mehr Sicherheit gegeben und möglicherweise die fehlenden Anmeldungen gebracht", sagt er. Auch müssten bereits vor dem Anmeldeverfahren in Absprachen mit anderen Kommunen konkret ausgelotet werden, ob ein Schulverbund möglich sei. Schließlich müsse geklärt werden, wie die Zukunft der Hauptschule in Oedekoven aussieht.

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