Fünf Monate auf Bewährung als "letzte Chance"

22-Jähriger erhält Freiheitsstrafe wegen Fahrraddiebstahls und Hausfriedensbruch - Prozess vor Rheinbacher Amtsgericht

Rheinbach. Wegen Diebstahls und Hausfriedensbruch musste sich jetzt ein 22-jähriger Kölner vor dem Rheinbacher Amtsgericht verantworten. Trotz eines beträchtlichen Vorstrafenregisters mit insgesamt 22 Eintragungen verurteilte Richter Ulrich Schulte-Bunert den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wird. "Trotz erheblicher Bedenken kann man es vertreten, ihm noch einmal eine Chance zu geben. Dies ist dann aber auch die letzte", sagte Schulte-Bunert zur Urteilsbegründung.

Während es sich bei einem Zigarettendiebstahl und beim Hausfriedensbruch in einem Euskirchener Kaufhaus um geringfügige Delikte handelt, fällt der Diebstahl eines Fahrrads am Bahnhof in Swisttal-Odendorf schwerer ins Gewicht. Dort hatte der junge Mann am 26. Juni vergangenen Jahres ein mit Schloss und Kette gesichertes Damenfahrrad im Wert von 408 Euro entwendet. Am nächsten Tag war er vom Ehemann der Besitzerin in Euskirchen mit diesem Fahrrad gesehen worden.

Darauf angesprochen, erzählte der 22-Jährige zunächst, er habe es von einem Freund geliehen, ohne zu wissen, dass es sich um ein gestohlenes Rad handelte. Dann sagte er, er habe es im Straßengraben gefunden. Schließlich gestand er jedoch die Tat, entschuldigte sich bei der Geschädigten mit einem großen Blumenstrauß und ersetzte das fehlende Schloss sowie den Einkaufskorb. Offen blieb jedoch eine Reparaturrechnung für zwei defekte Speichen im Wert von 15 Euro, die der Angeklagte kurz vor dem Prozess beglichen hat.

"Ich weiß selbst nicht mehr, wie ich überhaupt dazu gekommen bin", sagte er während der Verhandlung. Nachdem ihn seine Freundin nach zehn Jahren verlassen hatte, sei er damals "völlig ausgeklinkt". Er habe Schlaftabletten genommen und im Grunde gar nicht mehr leben wollen. Im Alter von 14 Jahren hatte der Angeklagte, der bei seiner Mutter und zwei Geschwistern in Euskirchen aufwuchs, zum ersten Mal Drogen genommen; zunächst Haschisch, dann mit 17 Jahren Kokain und mit 20 Jahren schließlich auch Heroin.

Seine ersten Vorstrafen stammen aus dem Jahr 1992. Im Strafregister sind neben Diebstahl und zahlreichen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz auch Betrug und Hehlerei aufgelistet. Vier stationäre Therapien hat der 22-Jährige nach eigenen Angaben schon gemacht und wird inzwischen mit Methadon behandelt. Außerdem befinde sich der Kölner in psychosozialer Betreuung, habe seit einem Jahr eine feste Wohnung und nehme an dem Programm "Arbeit statt Sozialhilfe" teil.

Aufgrund der positiven sozialen Prognose seitens seiner Betreuerin und der Tatsache, dass sich der Angeklagte direkt nach der Tat bemüht hatte, den Schaden wieder gutzumachen, beließ es der Rheinbacher Amtsrichter bei einer geringen Freiheitsstrafe, die nun zu drei weiteren Bewährungsstrafen bis zum Jahr 2004 addiert wird.

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