Ex in Rheinbach belästigt: Freiheitsstrafe für 29-Jährigen | GA-Bonn

Ex in Rheinbach belästigt

Freiheitsstrafe für 29-Jährigen

RHEINBACH.  Wegen Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz musste sich jetzt ein 29-Jähriger vor dem Rheinbacher Amtsgericht verantworten. Der Angeklagte bestritt alle Vorwürfe vehement.

Dem Mann war vorgeworfen worden, seine ehemalige Lebensgefährtin und Mutter seiner fünfjährigen Tochter wiederholt belästigt zu haben, obwohl er sich ihr - laut Beschluss des Familiengerichts vom 15. Dezember 2010 - nicht weiter als bis auf 20 Meter nähern und auch keinen Kontakt zu ihr aufnehmen durfte.

So soll der 29-Jährige am 22. Dezember 2011 laut gegen ihre Wohnungstür geschlagen und Sturm geklingelt haben. Tags darauf gegen 11 Uhr vormittags soll er jemanden geschickt haben, der ein Geschenk für das kleine Mädchen an der Haustür platzierte, und am ersten Weihnachtstag kurz vor Mitternacht soll er wiederum vor der Wohnungstür gewesen sein.

Der Angeklagte bestritt all diese Vorwürfe vehement. "Es geht mir doch nur darum, den Kontakt zu meinem Kind nicht zu verlieren", verteidigte er sich. Aber die Mutter wolle das offenbar nicht. Sie empfinde das inzwischen auf seinen Vorschlag hin ausgehandelte 14-tägige Besuchsrecht als Zumutung.

Die 23-Jährige, die in Begleitung von zwei Polizeibeamten vor Gericht erschien, schilderte dort, dass ihr ehemaliger Verlobter sowohl sie selbst als auch ihre Freunde und Familie bedränge. Sie habe Angst gehabt und am 22. Dezember außerhalb übernachtet, weil sie sich nicht getraut habe, in der Wohnung zu bleiben.

Sowohl der Staatsanwalt als auch Amtsrichter Ulrich Schulte-Bunert hielten die Aussage der 23-Jährigen für glaubhaft. Die beiden späteren Vorfälle ließen sich jedoch nicht nachweisen. Der Vater des Kindes wurde zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten auf Bewährung verurteilt. "Sie beide sind sehr emotional und tragen Ihren Teil zu einer Situation bei, unter der letztlich das Kind leiden muss", fasste Schulte-Bunert zusammen und ermahnte den 29-Jährigen, im eigenen Interesse ruhiger zu werden.

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