Die Bahn, ein Unfall und die Modernisierung

Schon vor dem Unglück am Bahnübergang in Oberdrees waren angeblich zusätzliche Sicherungsmaßnahmen in Planung - Der Fahrer hatte das rote Blinklicht missachtet

  Bald geschlossen:  Der Bahnübergang am Feldweg soll zurückgebaut werden.

Bald geschlossen: Der Bahnübergang am Feldweg soll zurückgebaut werden.

Foto: Lannert

Rheinbach. Beim Zusammenstoß seines Wagens mit dem Talent der Linie Bonn-Euskirchen verletzte sich ein 70-Jähriger vor anderthalb Wochen in Oberdrees schwer. Er hatte die rot blinkende Warnleuchte auf der Fahrerseite missachtet ( der GA berichtete).

Nach Informationen des General-Anzeigers plant die Bahn AG bereits seit zwei Jahren, den Bahnübergang am Landgrabenweg zusätzlich zu sichern: mit gelb-rot blinkenden Wechsel-Lichtzeichenanlagen auf der rechten und auch auf der linken Fahrbahnseite.

Die Pressestelle der Deutschen Bahn AG gibt dazu widersprüchliche Auskünfte. Jürgen Kugelmann gibt an, in der Pressestelle schwerpunktmäßig für die Fahrwege zuständig zu sein. Nach seiner Aussage hat die Bahn AG bei ihrem "technischem Überwachungsverein", dem Bonner Eisenbahnbundesamt, bereits eine Änderung für den Landgraben beantragt.

Sein Kollege Mark Wille vom Eisenbahnbundesamt weiß allerdings nichts von einem entsprechenden Antrag. Und Bahn-Pressesprecher Manfred Pietschmann zeigte sich auf Anfrage bis Dienstag ebenfalls ahnungslos.

"Wir möchten die Anlage um zwei Zeichen ergänzen", sagt dagegen Kugelmann. Die Installation einer zweiten Lichtzeichenanlage jeweils auf der linken Fahrbahnseite sei im Laufe diesen Jahres oder Anfang 2005 geplant.

Das Eisenbahnkreuzungsgesetz mache die Umsetzung einer Änderung grundsätzlich schwierig, erläutert Pressesprecher Pietschmann: "Die Bahn, der Bund und der Straßenbauträger, hier die Stadt Rheinbach, teilen sich die Kosten." Eine Änderungsmaßnahme müsse erst ein Planfeststellungsverfahren durchlaufen, es sei denn, sie sei technisch bedingt: Nach Ablauf von 15 Jahren seien veraltete Anlagen abgeschrieben. Dann werden sie nach neuestem Standard ersetzt: gegen besagte Lichtzeichenanlage mit Gelb-Rot-Wechsel.

"Es gibt keinen Grund, an dem Übergang Landgraben zu mäkeln", sagt Pietschmann. Er will die Verkehrsteilnehmer in die Pflicht nehmen. Nach der Straßenverkehrsordnung (STVO) müssen sie nämlich auch so genannte ungesicherte Bahnübergänge ohne jegliches Zeichen beachten.

Allein der Schienenstrang reiche, so steht es in der STVO: "Die Bahn hat Vorrang." Ein Andreaskreuz - am Landgraben gibt es auf jeder Seite zwei - ist bereits eine zusätzliche Sicherung eines Überganges.

"Unfälle im Straßenverkehr sind viel häufiger als solche mit dem Schienenverkehr", sagt Pietschmann. Unfälle mit der Bahn sorgten aber gleich für große Schlagzeilen, wie in Odendorf, als sich 2001 ein tödlicher Unfall trotz Warnblinkzeichen und bereits sich senkender Halbschranken ereignete.

Änderungen an zwei andere Übergängen kündigt ein Bescheid der Bezirksregierung Köln vom 6. Februar an. Dezernent Bernd Althausen, zuständig für das Rheinbacher Bauplanungs- und Bauordnungsamt, weiß ausschließlich von Fördergeldern, um die beiden Bahnübergänge der Bahnstrecke RB 23 an der Landstraße 158 von der Baumschule Wolber aus in Richtung Rheinbach zu verbessern.

Der Übergang kurz vor der Autobahn 61 am Feldweg werde geschlossen. Der landwirtschaftliche Verkehr werde dann über Parallelstraßen neben der Bahnlinie weitergeführt, erläutert Pressesprecher Kugelmann. Der Mittelweg werde dafür mit Halbschranken und Rotlichtzeichen ausgebaut.

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