"Das Denkmal würde faktisch zerstört"

Metropol: Bonner Verwaltung lehnt Umbauten ab

"Das Denkmal würde faktisch zerstört"
Foto: Frommann

Bonn. (ly) Die Stadtverwaltung will den Antrag des Metropol-Eigentümers auf "Erteilung einer denkmalrechtlichen Erlaubnis zum Umbau des Metropol-Kinos" ablehnen. Eine entsprechende Vorlage, die ab 9. August in den politischen Gremien beraten und am 30. August im Rat beschlossen werden soll, wurde am Dienstag von Stadtdirektor Arno Hübner unterzeichnet.

In der Begründung wird darauf hingewiesen, dass das Metropol zum Zeitpunkt seiner Eröffnung - 1928 - zu den modernsten Kino-, Konzert- und Theaterhäusern in Deutschland gehörte. Es wurde 1983 unter Denkmalschutz gestellt und Ende der 80er Jahre aufwändig saniert.

Der neue Eigentümer hat nun die Kinonutzung zu Gunsten einer Einzelhandelsnutzung beantragt, wobei zahlreiche bauliche Veränderungen durchgeführt werden sollen. Die Summe der Eingriffe führt indes aus Sicht der Denkmalbehörde dazu, "dass die Erlebbarkeit des Gesamtkomplexes in einem so großen Maße beeinträchtigt wird, dass eine denkmalrechtliche Erlaubnis zu dem Vorhaben in dieser Form nicht erteilt werden kann; das Denkmal würde faktisch zerstört", heißt es in der Vorlage.

Ziel der denkmalpflegerischen Bestrebungen sei es, "ein Höchstmaß dessen zu erhalten, was notwendig ist, um die ursprüngliche Nutzung und Gestaltung zu veranschaulichen", so die Verwaltung. Und weiter: "Hierzu genügt es nicht, im Großen Saal das Bühnenportal, Kuppel und Balkon zu erhalten." Die Verwaltung will, sofern der Rat ihrer Vorlage zustimmt, anschließend das Anhörungsverfahren zur Ablehnung des Bauantrags einleiten.

Entsprochen hat die Verwaltung hingegen dem Antrag auf vorübergehende Nutzungsänderung des Metropol-Foyer, das der Hauseigentümer nun zwei Jahre als Einzelhandelsfläche nutzen darf. Bauliche Veränderungen dürfen aber nicht vorgenommen werden.

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