Prozess vor Bonner Landgericht Bornheimer Fahrlehrer bestreitet Vergewaltigung seiner Schülerin

BORNHEIM/BONN · "Der ganze Vorwurf trifft nicht zu": Für einen mehr als sieben Jahre zurückliegenden Vorfall muss sich seit Montag ein 49 Jahre alter Fahrlehrer aus Bornheim vor dem Bonner Landgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, im März 2005 eine seiner Fahrschülerinnen unter einem Vorwand in eine Wohnung im Raum Bornheim/Bonn gelockt und sie dort vergewaltigt zu haben.

Zu Prozessbeginn wurde von der Verteidigerin der Ausschluss der Öffentlichkeit beantragt, da ihr Mandant bedroht werde. Die Richter wiesen diesen Antrag jedoch zurück, da der Vorwurf bereits lange bekannt sei und ein nicht öffentlich geführter Prozess an einer Bedrohungslage nichts ändern würde.

Nach der Verlesung der Anklage durch die Staatsanwältin gab der Fahrlehrer eine kurze Erklärung ab, in der er mitteilte: "Der ganze Vorwurf trifft nicht zu." Eine heute 25 Jahre alte Frau hatte ihn fünf Jahre nach der angeblichen Vergewaltigung angezeigt - offenbar, um dadurch anderen Fahrschülerinnen ein ähnliches Schicksal zu ersparen.

Laut der jungen Frau hatte der Fahrlehrer ihr vorgegaukelt, dass er in der Tatwohnung die Unterlagen für ihre zwei Tage später stattfindende Fahrprüfung abholen müsse. Dann soll er das Opfer auf der Toilette vergewaltigt haben. Für die Staatsanwaltschaft haben sich im Laufe der Ermittlungen keine Anhaltspunkte für eine Falschbelastung durch die 25-Jährige ergeben. Über die Fahrstunden hinaus soll es keine Beziehung zwischen ihr und dem 49-Jährigen gegeben haben. Auch die Prüfung hatte sie anscheinend erfolgreich absolviert.

Bislang ist der Fahrlehrer nicht vorbestraft. Allerdings hat es ein Ermittlungsverfahren gegen ihn wegen des Verdachts der Körperverletzung gegeben, da er eine Fahrschülerin geohrfeigt haben soll. Im Hinblick auf den Vergewaltigungsprozess wurde dieses Verfahren allerdings inzwischen eingestellt.

Das mutmaßliche Vergewaltigungsopfer wird voraussichtlich in der kommenden Woche vor Gericht aussagen.

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