Bad Honnefer Stadtrat setzt Vollzug des Kanal-TÜVs außer Kraft

BAD HONNEF · Erst schien alles unter Dach und Fach. Doch inzwischen ist in Sachen Kanal-TÜV einiges wieder im Schwange. Anlass genug für den Stadtrat, die im vergangenen Jahr beschlossene Fristensatzung zur Dichtheitsprüfung der privaten Abwasseranlagen nun einstimmig vorerst außer Kraft zu setzen.

Der bislang gültige Paragraf 61 a des Landeswassergesetzes Nordrhein-Westfalen sieht vor, dass alle Grundstückseigentümer ihre privaten Abwasseranlagen bis 31. Dezember 2015 durch Sachverständige auf Dichtheit prüfen lassen müssen. Die Stadt Bad Honnef machte von einer Ausnahmeregelung Gebrauch, der Fristensatzung. Dabei darf das Abwasserwerk die Fristen für die Prüfungen von 2012 bis zum 31. Dezember 2023 strecken.

Doch kaum war die Fristensatzung vom Stadtrat verabschiedet, da kam in Düsseldorf die Kehrtwende: Der zuständige Minister kündigte einen neuen Gesetzentwurf an. Vorgelegt werden soll dieser bis März. Was genau der neue Entwurf vorsehen wird, weiß man in den Kommunen noch nicht. Ärgerlich, so Bürgermeisterin Wally Feiden: Kommunen, aber auch Unternehmen und Bürger seien im Vertrauen auf das bisherige Gesetz in Vorlage getreten.

Klar ist nur, dass nicht klar ist, was auf die Bürger zukommt. Und die müssten die Prüfungen und gegebenenfalls Sanierungen bezahlen. Die Allianz aus CDU, FDP und Liste Bündnis 90/Die Grünen beantragte, die Fristensatzung außer Kraft zu setzen. In dieselbe Richtung zielte eine Anfrage der FWG.

Die Verwaltung machte am Donnerstag den Vorschlag, die Anwendung der Fristensatzung vorerst, bis Ende 2012, auszusetzen. Schließlich hatte deren Bekanntmachung 900 Euro gekostet - Geld, das man erneut ausgeben müsste, wenn es bei einem ähnlichen Gesetz bleibt. Zudem werde ohnehin schon so verfahren im Abwasserwerk: Prüfungen, die für 2012 angestanden hätten, würden nicht eingefordert.

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