Prüfauftrag für die Verwaltung Areal am Bahnhof Kottenforst beschäftigt Meckenheimer Ausschuss

MECKENHEIM · Wohnhäuser mitten im Kottenforst, gleich neben dem beliebten Ausflugsrestaurant im historischen Bahnhof Kottenforst - damit konnten sich die Mitglieder im Stadtentwicklungsausschuss nicht anfreunden. Derzeit ist auf besagter Fläche allerdings auch die Ansiedlung von Gewerbe erlaubt. Und so plädierte Umweltplaner Michael Ginster dennoch für die Bebauung mit 16 Wohnhäusern, so wie von der Verwaltung vorgesehen.

 Trostlos: Die Halle auf dem Gelände am Bahnhof Kottenforst, auf dem ein Investor Wohnhäuser errichten will, steht leer. Infrage steht auch, die Fläche zu renaturieren. So oder so müsste die Halle weichen.

Trostlos: Die Halle auf dem Gelände am Bahnhof Kottenforst, auf dem ein Investor Wohnhäuser errichten will, steht leer. Infrage steht auch, die Fläche zu renaturieren. So oder so müsste die Halle weichen.

Foto: Pieper

Am Ende einer langen Debatte im Ausschuss gab es schließlich einen Prüfauftrag für die Verwaltung. Sie soll nun feststellen, ob es möglicherweise Förderprogramme für eine Renaturierung der Fläche gibt. Außerdem soll sie sich intensiver mit den Einwänden des Rhein-Sieg-Kreises, des Landesbetriebes Wald und Holz sowie des Zweckverbands Naturpark Rheinbach auseinandersetzen.

Hier sah insbesondere die CDU-Fraktion Bedarf an Überarbeitung. Am vehementesten setzte sich der Lüftelberger Ortsvorsteher Jürgen Schwerdtfeger für die Renaturierung ein. Er erläuterte während der Sitzung ausführlich, welche Bedenken seiner Meinung nach nicht ausreichend berücksichtigt worden seien. So kritisiere die Lüftelberger Dorfgemeinschaft die notwendige Schallschutzwand, die Kanalerweiterung und die nicht vorhandene Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr. Auch der Zweckverband Naturpark Rheinland habe sich klar gegen die Bebauung ausgesprochen. Sie stehe im Widerspruch zu einer nachhaltigen Stadtentwicklung und sei demnach weder sozial noch wirtschaftlich und ökologisch sinnvoll, zitierte Schwerdtfeger den Zweckverband.

Ebenso sei die Empfehlung des Rhein-Sieg-Kreises ignoriert worden, die Auswirkungen des Baugebietes auf das Vogelschutz- und FFH-Gebiet (Fauna-Flora-Habitat) im Kottenforst nochmals zu untersuchen. Auch der Landesbetrieb Wald und Holz beanstande, dass die Grenze des Baugebietes zu nahe an den Wald heranreiche.

Planer Detlef Naumann wies auf mögliche Schadensersatzansprüche hin, sofern man dem Ansinnen des Investors nach einer Wohnbebauung nicht nachkomme. Auch die städtische Planerin Waltraud Leersch machte deutlich, dass eine Renaturierung des Gebietes den Kauf des Areals von 1,9 Hektar für rund 200.000 bis 300.000 Euro voraussetze.

Das Dilemma, in dem sich die Verwaltung heute sieht, reicht weit in die Vergangenheit zurück. Seit dem Jahr 1905 bis in die 50er Jahre hinein, wurde an der Stelle - vermutlich auch wegen der Nähe zum Bahnhof - ein Sägewerk betrieben. Auf dem Gebiet befindet sich eine rund 72 Meter lange und 1700 Quadratmeter große Halle. Seit 1980 nutzte ein Großhändler sie für Getreide- und Futterhandel, seit Januar 2010 steht sie leer. Zudem gibt es weitere Betriebsgebäude und Schuppen sowie Parkplätze. Mit der Anfrage eines Investors im vergangenen Jahr, dort Wohnbebauung zu errichten, musste die Verwaltung tätig werden und schlug eine entsprechende Änderung der Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes vor, auf der gegenüberliegenden Seite des Ausflugslokals den Bau von 16 Einfamilienhäusern zu ermöglichen und damit Schlimmeres, wie weitere Gewerbeansiedlungen zu verhindern. Mit dem aktuellen Prüfauftrag verschiebt sich die Entscheidung. In dieser Zeit darf dort weder Gewerbe noch Wohnbebauung errichtet werden, bestätigt Pressesprecherin Marion Lübbehüsen.

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