Hundehalter: Anleinpflicht auf der Insel Grafenwerth ist rechtens | GA-Bonn

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Anleinpflicht auf der Insel Grafenwerth ist rechtens

BAD HONNEF.  Hat die Anleinpflicht auf der Insel Grafenwerth Gültigkeit? Müssen Hundehalter Strafe zahlen, wenn sie sich nicht daran halten? Darum drehte sich am Mittwoch ein Verfahren vor dem Amtsgericht Königswinter.

Leine ist Pflicht: Auch auf der Insel Grafenwerth dürfen Hunde nicht frei herumlaufen - wie auf diesem Symbolbild. Foto: dpa

"Es gibt zwei Fronten. Aber das ist ein Problem, das ich hier nicht lösen kann", sagte Richterin Monika Taube. In den konkreten Fällen war ihre Entscheidung zumindest klar: Drei Hundehalter wurden zur Zahlung von Bußgeldern in Höhe von 100 bis maximal 250 Euro verurteilt, nachdem sie ihre Vierbeiner auf der Insel Grafenwerth gegen geltendes Ortsrecht hatten frei laufen lassen.

Der Argumentation, dass die der Anleinpflicht zugrunde liegende Stadtverordnung der Landeshundeverordnung NRW widerspreche, folgte das Gericht nicht. Die Bußgelder wurden gegenüber den Ursprungssummen teils geringer festgesetzt; aber die Kosten "ihrer" Verfahren müssen die Hundehalter tragen.

Zugetragen hatten sich die Vorfälle im Winter 2011/12. Drei Hundehalter waren auf Grafenwerth jeweils morgens von Mitarbeitern der Ordnungsbehörde kontrolliert worden, da sie ihre Tiere nicht an der Leine hatten. Die Verwarngelder zahlten die Betroffenen nicht.

Die Dinge schaukelten sich hoch. Aus in der Regel 35 Euro Verwarngeld für die Ordnungswidrigkeit wurden saftige Bußgeldbescheide. Nachdem die Tierhalter auch dagegen Einsprüche eingelegt hatten, landete die Sache nun vor Gericht.

"Es gibt keine Stelle, an der man Hunde gefahrlos laufen lassen kann", sagte eine betroffene Hundebesitzerin am Mittwoch, eine "artgerechte Haltung" sei unmöglich. Zudem: Sie sei sich keiner Schuld bewusst gewesen, auch nicht, dass es eine Ausweispflicht gegenüber Stadtbediensteten gebe.

Der Verstoß dagegen brachte ihr zusätzlich ein Bußgeld von 50 statt geforderter 100 Euro ein; ihre Personalien hatte sie erst der Polizei gegeben. Ein Hinweisschild an der Insel spreche kein Verbot aus, sondern nur die Anlein-Bitte - das sei "etwas unglücklich", gleichwohl bestehe die Anleinpflicht, so Richterin Taube.

Der Rechtsanwalt der Betroffenen sagte, seine Mandantin habe den Ausführungen eines Rechtsberaters vertraut, dass die städtische Regelung der Landeshundeverordnung widerspreche, nach der Leinenpflicht nur für "umfriedete Parkflächen" vorgeschrieben ist.

Ein Trugschluss, so das Gericht. Taube: "Das ist kein Widerspruch." Das bekam auch der Rechtsberater selbst zu spüren: Wegen mehrfachen vorsätzlichen Verstoßes gegen die Anleinpflicht wurde der Jurist zur Zahlung von insgesamt 450 Euro Bußgeld verurteilt.

Er sehe im Ortsrecht einen Widerspruch zum Landesrecht: "Das hat Unwirksamkeit zur Folge", dafür wolle er weiter streiten. Eventuell werde die Sachlage so sogar geklärt, sagte Taube, sonst "kommt man sich weiter in die Haare".

Einen positiven Anstoß gab das Verfahren aber doch: Hundehalter und Richard Thomas, Geschäftsbereichsleiter im Rathaus, kamen noch im Gericht ins Gespräch - über einen möglichen "Runden Tisch".

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