Prozess vor Ahrweiler Schöffengericht: Angeklagte sagen Prozess per Fax ab | GA-Bonn

Prozess vor Ahrweiler Schöffengericht

Angeklagte sagen Prozess per Fax ab

AHRWEILER.  Dass ein Gerichtsverfahren verschoben oder gar aufgehoben werden muss, ist sicher kein ungewöhnlicher Vorgang. Dass dies geschieht, weil der oder die Angeklagten schlicht nicht erschienen sind, kommt auch immer mal vor.

Die Art und Weise, wie die fünf Angeklagten, die sich am Donnerstag eigentlich wegen des Vorwurfs des bandenmäßigen Diebstahls vor dem Ahrweiler Schöffengericht hätten verantworten müssen, ihr Fernbleiben vorgetragen und begründet haben, hat selbst erfahrene Juristen verblüfft.

So hatte das Gericht unmittelbar vor Prozessbeginn ein Fax erreicht. Absender: Die Angeklagten, die sich derzeit offensichtlich in der Tschechischen Republik aufhalten. In ausgesprochen höflichem Tonfall lassen die Männer im Alter von 28 bis 36 Jahren das Gericht wissen, dass sie den anberaumten Termin gerne wahrgenommen hätten, ihnen aber ein Erscheinen leider nicht möglich sei. Es folgt eine ausführliche Begründung, die dem Motto zu folgen scheint "Wir wollten ja, aber uns ist da was dazwischengekommen".

So wird erklärt, dass einer von ihnen kurzfristig verhaftet worden sei. In der Annahme, dass dies das Nichterscheinen der übrigen vier womöglich nicht in ausreichender Form erklären könnte, heißt es weiter: "Wir wollten mit dem Auto zum Gericht fahren, aber wegen der Verhaftung geht das nicht", weil das Auto nun nicht mehr zur Verfügung stehe. Das die vier anderen sich nicht auf den Weg gemacht haben, habe "wirtschaftliche Gründe". So könnten sie sich die Reise nicht leisten.

Nachdem der Richter das Fax verlesen hatte, beantragte die Staatsanwaltschaft Haftbefehl zu erlassen. Das Fernbleiben des Prozesses sei nicht ausreichend begründet, und die Behauptungen zudem nicht nachgewiesen worden. Zumindest an wirtschaftlichen Gründen wird ihr Erscheinen nicht mehr scheitern.

Um die Anreise kümmert sich nämlich ab sofort die Polizei. Übrigens wird den fünf Angeklagten vorgeworfen, im vergangenen Jahr beim 24-Stunden-Rennen auf dem Nürburgring in insgesamt vier Wohnwagen eingebrochen zu sein. Als sie sich am fünften versuchten, wurden sie auf frischer Tat ertappt.

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