Scheinrechnungen für Reinigungstätigkeiten Angeklagte aus Troisdorf gestehen Steuerhinterziehung

TROISDORF/BONN · Mit Geständnissen der vier Angeklagten hat am Dienstag der Prozess vor dem Bonner Landgericht um die kriminellen Machenschaften in der Troisdorfer Filiale einer Kölner Sicherheits- und Reinigungsfirma begonnen.

Die Staatsanwaltschaft wirft drei Firmenangestellten im Alter zwischen 45 und 64 Jahren Steuerhinterziehung sowie das Vorenthalten von Sozialversicherungsabgaben in Millionenhöhe vor. Ein 51 Jahre alter Subunternehmer wurde wegen Beihilfe angeklagt.

Laut Anklage haben die allesamt in Troisdorf lebenden Beschuldigten zwischen 2003 und 2007 Scheinrechnungen über Reinigungsarbeiten in Höhe von 6,33 Millionen Euro in Umlauf gebracht.

Dreh- und Angelpunkt scheint die Firma des Subunternehmers zu sein. Dieser soll die Rechnungen erstellt haben. Nachdem die Mitarbeiter der Firma sie gegengezeichnet hatten, scheint die Filiale in Köln das Geld ohne Bedenken auf die Konten des 51-Jährigen überwiesen zu haben.

Anscheinend hatte das ganze Treiben bereits Jahre zuvor begonnen. Diese Taten - die Rede ist von Scheinrechnungen zwischen 1998 und 2007 in Höhe von insgesamt knapp zwölf Millionen Euro - sind jedoch bereits verjährt. Mit dem Geld sollen vor allem Reinigungskräfte bezahlt worden sein, die schwarzgearbeitet haben.

Zudem haben die Männer das Geld laut Anklage dazu benutzt, um die Bauleiter von Auftraggebern zu schmieren. Auch sei ein Teil in die eigenen Taschen der Männer geflossen. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass im angeklagten Tatzeitraum ein Steuerschaden von etwa zwei Millionen Euro entstanden ist.

Hinzu kommen geschätzte 1,3 Millionen Euro nicht gezahlter Sozialversicherungsbeiträge. 2007 hatten die Ermittler nach einer Geldwäscheverdachtsanzeige zugeschlagen.

Der Kammervorsitzende hatte zu Beginn des ersten Verhandlungstages mitgeteilt, dass im Vorfeld bereits Gespräche zwischen den Prozessbeteiligten geführt wurden. Dieser "Deal" sieht vor, dass die Angeklagten bei "uneingeschränkten Geständnissen" mit einer Bewährungsstrafe, also maximal zwei Jahren, rechnen können.

Die Angeklagten gaben nun an, dass der Subunternehmer ihnen monatlich Geld ausgezahlt hatte. Laut eigenen Angaben hatte der Niederlassungsleiter - der immer noch bei der Firma beschäftigt ist - bis zu 3000 Euro im Monat in die eigene Tasche gesteckt. Bei den beiden leitenden Mitarbeitern scheinen es monatlich bis zu 2000 Euro beziehungsweise bis zu 500 Euro gewesen zu sein. Der Prozess wird fortgesetzt.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort