Amtsgericht Sinzig: 54-Jähriger schlug Stiefsohn mit Rohrstock | GA-Bonn

Amtsgericht Sinzig

54-Jähriger schlug Stiefsohn mit Rohrstock

AHRWEILER.  Weil ein 54-jähriger Bad Breisiger seinen Stiefsohn zwischen 2003 und 2006 unter anderem mit einem Rohrstock geschlagen hat, musste er sich jetzt wegen vorsätzlicher gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Misshandlung von Schutzbefohlenen vor Gericht verantworten.

Symbolbild. Foto: dpa

Das mit zehn Verhandlungstagen längste Verfahren, das Strafrichter Guido Schmitz in seiner nunmehr sechsjährigen Dienstzeit beim Amtsgericht Sinzig zu führen hatte, endete mit einem Schuldspruch. Das Gericht verurteilte den Angeklagten zu einer neunmonatigen Bewährungsstrafe. Außerdem muss er 1000 Euro an den Deutschen Kinderschutzbund zahlen.

Das heute 18-jährige Opfer hatte vor Gericht berichtet, dass das Verhältnis zu seinem Stiefvater in den ersten beiden Jahren - damals habe er mit ihm und seiner Mutter in Bad Honnef gewohnt - gut gewesen sei. Die erste Ohrfeige habe es gegeben, nachdem die Familie nach Alfter gezogen war. Damals habe er eine Schranktür zu heftig zugeschlagen.

In der Folge habe er Schläge bekommen, weil er etwa beim Rauchen erwischt worden sei oder ein Schulheft unordentlich geführt habe. Und wenn er schlechte Noten nach Hause gebracht habe, habe der Stiefvater ihn mit einem nassen Waschlappen ins Gesicht oder mit einem Kochlöffel auf die Fingerkuppen geschlagen.

Den Rohrstock habe sein Stiefvater erstmals nach einem erneuten Umzug nach Remagen eingesetzt. Damals habe er aus dem Portemonnaie seiner Mutter die Bankkarte entwendet. Zum Schluss sei er beinahe täglich geschlagen worden. Die Strafe mit dem Rohrstock sei irgendwann wie ein Ritual abgelaufen. So habe er sich entblößen müssen und mit dem Bauch auf einen Stuhl legen müssen.

Der 54-Jährige hat zu den Vorwürfen geschwiegen. Obwohl der Junge "wegen Lernschwierigkeiten und aggressiven Verhaltens" in psychiatrischer Behandlung gewesen ist, hat auch er sich zu den Vorfällen jahrelang nicht geäußert. Erst als der Angeklagte den leiblichen Vater vor vier Jahren wegen übler Nachrede angezeigt hatte, und auch der Junge in dieser Angelegenheit vernommen wurde, kamen die Vorwürfe ans Licht.

Daraufhin war von Amtswegen ein Verfahren eingeleitet worden. Richter Guido Schmitz räumte ein, dass es das Opfer "in der Vergangenheit mit der Wahrheit nicht so genau genommen" habe. Im vorliegenden Fall zweifele er jedoch weder an dessen Aussagetüchtigkeit noch an der Glaubwürdigkeit des 18-Jährigen.

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