Arp Museum: Symposium zu posthumen Güssen | GA-Bonn

Arp Museum: Symposium zu posthumen Güssen

Wundersame Werkvermehrung - Viele Fragen bleiben offen: Engagierte Debatten eines gut sortierten Expertenfelds
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 Foto: Franz Fischer

Bonn. Es sei nicht alles schwarz oder weiß, meint Ursel Berger, Leiterin des Berliner Kolbe-Museums, zum Thema posthume Güsse, "das meiste ist grau". Und doch mühte sich ein gut sortiertes Expertenfeld am Montag im Arp Museum Rolandseck zum Teil mit Erfolg, Farbe in eine Thematik zu bringen, die erst seit den 80er Jahren zunehmend diskutiert wird: Wie ist ein Kunstwerk - insbesondere ein Bronzeguss - zu bewerten, das erst nach dem Tod des Künstlers entstand, ein posthumer Guss also?

Wie viele Fraktionen, wie viele Sichtweisen es zum Thema gibt, dokumentierten zwölf bisweilen sehr leidenschaftliche Referenten auf dem Podium. Von den USA lernen, das ist die Devise von Eduard Beaucamp, ehemaliger Kunstkritiker der "FAZ". In Übersee habe man die Guss-Praxis verschiedener Bildhauer von Daumier bis Rodin genau erforscht und dokumentiere sie auch minutiös in Ausstellungen und Werkverzeichnissen. Posthume Güsse gelten in Museen und großen Sammlungen als "weniger wünschenswert".

Die Situation in Deutschland: "Wir haben einen ungenauen und verschwommenen Originalbegriff", meint Beaucamp, eine "wundersame Werkvermehrung etwa bei Barlach und Arp" und mitunter eine "brutale, kunstverachtende Vermarktung" posthumer Güsse. Beaucamps Lösung: Sammler und Museen sollen "die Finger von nicht eindeutig klassifizierten Objekten lassen", dann werde dem Problem die wirtschaftliche Grundlage entzogen.

Doch wo bleibt bei einer derart rigorosen Haltung der Bildungsauftrag der Museen, fragt Gottlieb Leinz, stellvertretender Direktor des Lehmbruck-Museums in Duisburg und Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Bildhauermuseen und Skulpturensammlungen: Über das Gesamt-Oeuvre des sehr jung gestorbenen Wilhelm Lehmbruck etwa sei man allein dank posthum entstandener Güsse informiert. "Nur 20 Bronzen entstanden zu Lebzeiten, 90 Prozent des heute bekannten Werks erst später", meint Henrik Hanstein, Chef des Auktionshauses Lempertz, zum Thema Lehmbruck.

Viele Bildhauer wie Schlemmer oder Kollwitz wären, so der Duisburger Leinz, kaum oder gar nicht bekannt, gäbe es nicht Güsse, die nach dem Tod entstanden. Als Freibrief möchte Leinz das nicht interpretiert wissen. Ganz wichtig sei die genaue Erforschung, "Werkverzeichnisse als unmittelbare Referenz", ferner fordert Leinz museale Standards und "im Zweifelsfall die Entscheidung gegen den posthumen Guss."

Der Karlsruher Kunsthistoriker Gert Reising, einer der vehementesten Kritiker des "Repliken-Museums" in Rolandseck, präsentierte die Genese der Arp-Skulptur "Stern", die nach dessen Tod unter der Obhut des Arp-Vereins eine merkwürdige Entwicklung zeitigte. Was ist Original? Für Reising ist Original-Arp, was zu Lebzeiten entstand, "Werkstatt-Replik", was posthum gegossen wurde, "Fälschung" so etwas wie der "Stern". Der Bonner Urheberrechtler Gerhard Pfennig sieht als Original allein, was unter Mitwirkung und Autorisierung des Künstlers entstand.

Auch für den Bildhauer Johannes Brus ist entscheidend, beim Guss seiner Werke dabei zu sein. Einem liberalen Werkbegriff hängt Peter Raue, Anwalt des Arp-Vereins, an: Für ihn dürfen die Erben nahezu alles, wenn es um die Vervielfältigung des Oeuvres geht, vorausgesetzt, der Verstorbene habe das erlaubt. Kunstmarkt und Museen könnten doch entscheiden.

Ein Aufschrei von Beaucamp: "Wir dürfen die Kunst und Ästhetik nicht den Juristen oder Kunsthändlern überlassen." Großer Applaus. Die Bilanz nach über fünf Stunden Symposium ist zwiespältig. "Warum der ganze Streit?" fragt Kulturstaatsminister Joachim Hofmann-Göttig, der die "Transparenz" in Rolandseck für ausreichend hält. "Da ist aber noch viel zu tun", sagt Isabel Pfeiffer-Poensgen von der Kulturstiftung der Länder an die Adresse von Arp-Chef Klaus Gallwitz und der vereinigten Bildhauermuseen.

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