Fall Anna: Staatsanwalt legt Revision ein

BONN.  Die Bonner Staatsanwaltschaft hat vorsorglich Revision eingelegt gegen das Urteil im Fall des ermordeten Pflegekindes Anna - und zwar gegen den Teil, der sich mit dem Pflegevater beschäftigt.

Das bestätigte Oberstaatsanwalt Robin Faßbender Montag dem General-Anzeiger.

Wie berichtet, hatte der Oberstaatsanwalt eine neunjährige Haft für den 52-Jährigen beantragt. Das Bonner Schwurgericht hat den Mann Ende November wegen Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen, Freiheitsberaubung und Misshandlung Schutzbefohlener zu sechseinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.

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Die Staatsanwaltschaft warte nun ab, bis die Kammer das schriftliche Urteil verfasst und der Staatsanwaltschaft zugesandt hat, so Faßbender. Dann will sie das Urteil prüfen und entscheiden, ob sie die vorsorglich eingelegte Revision vor dem Bundesgerichtshof weiterverfolgt. Dabei handelt es sich um ein übliches Verfahren.

Am 24. November war auch Annas 52-jährige Pflegemutter verurteilt worden: Das Gericht verhängte wegen Mordes in Tateinheit mit Freiheitsberaubung und Misshandlung von Schutzbefohlenen eine lebenslange Haft. Die Verteidiger der 52-Jährigen sprachen damals von einem Fehlurteil und kündigten Revision an.

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