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Keine Anhaltspunkte für eine Bewegungseinschränkung der 52-jährigen Angeklagten im Fall Anna zum Tatzeitpunkt: Drei Ärzte (die Hausärztin, der Psychiater, der sie in der Landesklinik aufnahm, sowie der Anstaltsarzt aus dem Kölner Gefängnis) kommen zu dem Ergebnis, dass keine bauchschmerzbedingten Einschränkungen bestanden haben. So der Gutachter im Prozess am Donnerstagvormittag im Bonner Landgericht.
Die angeklagte Pflegemutter habe - so behauptete der Verteidiger - drei Monate vor dem Tattag einen Bauchdeckendurchbruch erlitten. Wegen dieser Verletzung sei der 52-Jährigen "eine derartige Tatausführung nicht möglich", so der Verteidiger. Die Beschuldigte habe sich gar nicht so weit in die Badewanne bücken können.
Im Verfahren am Donnerstag ging es nach der Erklärungen des Gutachters im Prozess gegen die Pflegemutter weiter mit Beweisanträgen durch die Verteidiger der Angeklagten.
Artikel vom 18.11.2011