Flugplatz Hangelar

Stadt Bonn sind bei Fluglärmproblematik die Hände gebunden

BEUEL/HANGELAR.  Angesichts der Mehrheitsverhältnisse in der Gesellschafterversammlung könne die Stadt Bonn nicht sicherstellen, dass beispielsweise ein generelles Startverbot von Gyrocoptern am Verkehrsflugplatz Hangelar erreicht werden kann, heißt es in der Antwort auf den Bürgerantrag.

Die Bürgerinitiative gegen Fluglärm hat einen Antrag gestellt und unter anderem ein generelles Flugverbot für Gyrocopter gefordert. "Ob Lärmmessstationen, Verbot der Gyrocopter oder andere lärmreduzierende Maßnahmen - nichts von den Entscheidungen des Stadtrats ist umgesetzt", begründete der Sprecher der Initiative, Manfred Roth, den erneuten Vorstoß.

"Es besteht bereits seit geraumer Zeit die Forderung, Lärmmessstationen einzurichten; diese ist nach Beschlussfassung des Aufsichtsrates der Gesellschaft zunächst jedoch zurückgestellt worden, da die Gesellschafter keine Bereitschaft zur Finanzierung dieser Anlagen gezeigt haben", stellt die Verwaltung fest.

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In der gemeinsamen Sitzung von Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung der Flugplatzgesellschaft Hangelar sei im Mai vergangenen Jahres stattdessen beschlossen worden, dass die Gesellschaft noch in diesem Jahr ein Laser-Messgerät beschafft, um die Einhaltung der veränderten Platzrunde zu kontrollieren.

Das 20.000 Euro teure Gerät soll von neutralen Fachleuten bedient werden. Es ist inzwischen angeschafft worden, zurzeit laufen die Schulungen. "Die Ergebnisse der Messungen bleiben abzuwarten", heißt es aus der Stadtverwaltung, die außerdem darauf hinwies, dass es nach wie vor die Kontrolle der Lärmwerte der startenden und landenden Maschinen gebe.

"Die Flugplatzgesellschaft als Betreiberin steht darüber hinaus in engem Kontakt mit der Flugaufsichtsbehörde bei der Bezirksregierung hinsichtlich weiterer Maßnahmen zur Lösung der Lärmproblematik", so die Stadt.

Zur Kritik, die Stadt Sankt Augustin baue den Flugplatz wirtschaftlich weiter mit flugaffinen Ansiedlungen aus, hieß es, dies sei ein städtebauliches Entwicklungskonzept. Eine Beteiligung der Nachbargemeinden schreibe das Gesetz nicht vor. Erst in dem auf die Rahmenplanung folgenden Bauleitplan-Verfahren müssten die Pläne mit der Stadt Bonn abgestimmt werden. Das Thema berät die Bezirksvertretung am 7. März.

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