Collegium Josephinum Zäpfchen-Verfahren gegen Pater eingestellt

BONN · Das Verfahren gegen einen Pater des Collegium Josephinum Bonn (CoJoBo) ist eingestellt. Gegen den Lehrer des katholischen Jungen-Gymnasiums hatte die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs und der Körperverletzung ermittelt, nachdem mehrere Eltern Anzeige erstattet hatten. Es habe sich jedoch kein hinreichender Tatverdacht ergeben, erklärte Oberstaatsanwalt Fred Apostel.

Hintergrund war in zwei Fällen die jahrelang geübte CoJoBo-Praxis, erkrankten Schülern Zäpfchen zu verabreichen. In einem weiteren Fall soll der Mann einen 15-Jährigen, der über Bauchschmerzen geklagt hatte, im Sanitätsraum abgetastet und dabei dessen Schambereich berührt haben.

Die Staatsanwaltschaft hat nach Apostels Angaben 13 Zeugen gehört, die Dokumentationen des CoJoBo-Sanitätsdienstes sowie ein Gutachten ausgewertet, das der Redemptoristenorden als Schulträger bestellt hatte. Die Ermittler holten ein weiteres Gutachten am Universitätsklinikum ein. Ergebnis laut Apostel: Zäpfchengabe bei Kindern in diesem Alter sei "medizinisch nicht geboten".

Auch das Abtasten des Bauches sei nicht sinnvoll. Allerdings gebe es keine Beweise für sexuelle Motive des Paters, betonte der Oberstaatsanwalt. Es liege auch keine Körperverletzung vor: "Sein Vorgehen war medizinisch falsch, objektiv absolut untragbar, aber strafrechtlich nicht relevant."

Der Pater war seit Monaten vom Dienst suspendiert. Gegen den Leiter des Schulsanitätsdienstes, Jürgen Langer, waren keine Vorwürfe erhoben worden. Die Schule kündigte vor Wochen an, wahrscheinlich keine Zäpfchen mehr einzusetzen.

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