WCCB-Skandal Wieso die Ermittlungen gegen Ex-OB Dieckmann eingestellt werden

BONN · Es gibt für einen Ermittler angenehmere Auftritte als diesen: Oberstaatsanwalt Fred Apostel musste am Freitagmorgen erklären, warum die Ermittlungen gegen Ex-Oberbürgermeisterin Bärbel Dieckmann in Sachen World Conference Center (WCCB) eingestellt, die damals von ihr eingesetzten WCCB-Beauftragten Arno Hübner und Evi Zwiebler jedoch angeklagt wurden.

Seit Dienstag ist die Nachricht raus, seitdem hat die Staatsanwaltschaft einiges an Kritik einstecken müssen. Und so ist es Apostel ein Anliegen, wie er sagte, sich auch dazu zu erklären.

"Es klingt so toll", sagte er in Anspielung auf die Kritiker, "wenn man sagt: Die Kleinen hängt man, und die Großen lässt man laufen. Aber das ist so was von falsch. Denn wir müssen jemandem die Schuld nachweisen. Und trotz intensiver jahrlanger Ermittlungen haben wir keinen Beweis gefunden." Laut Apostel wurde das Verfahren gegen Dieckmann eingestellt, weil der "Anfangsverdacht möglicher strafbarer Handlungen sich nicht nachweisen ließ. Wir haben nichts, keine Dokumente, keine Zeugenaussagen, nichts."

Und Hübner und Zwiebler hüllen sich in Schweigen über die Rolle ihrer damaligen Chefin. Bemerkenswert gestern: Hübners und Zwieblers Verteidiger saßen mitten unter den Journalisten. Und übten später in einer Mitteilung heftige Kritik an der Anklage gegen ihre Mandanten. Die werden sich also demnächst, sofern das Verfahren gegen sie eröffnet wird, ohne ihre Ex-Chefin vor der Wirtschaftsstrafkammer verantworten müssen wie zurzeit bereits Ex-WCCB-Investor Man-Ki Kim und drei Mitangeklagte.

Die Staatsanwaltschaft wirft Hübner und Zwiebler vor, zwischen September 2006 und Dezember 2008 zwei besonders schwere Fälle von Betrug begangen zu haben, indem sie bei der Beantragung der staatlichen Fördermillionen angaben, die WCCB-Finanzierung sei gesichert, obwohl sie es besser gewusst hätten.

Darüber hinaus wird Hübner Untreue im besonders schweren Fall vorgeworfen, und seiner Kollegin Zwiebler Beihilfe dazu: 2006 sagten beide der Sparkasse für den 74-Millionen-Kredit eine Nebenabrede, sprich städtische Bürgschaft, zu, die bereits bei Zahlungsnot in der Bauphase des WCCB fällig werden sollte, ohne Stadt und Rat darüber zu informieren.

Den Vorwurf der Bestechlichkeit gegen Hübner und Zwiebler bei der Bezahlung des städtischen Beraters Michael Thielbeer, der dafür neben Kim vor Gericht steht, stellte die Staatsanwaltschaft nun ein. Aber nur aus prozessökonomischen Gründen, so Apostel, denn die dafür mögliche Strafe falle neben der Strafandrohung von bis zu zehn Jahren für schwere Untreue nicht ins Gewicht.

Nicht nachweisbar sind laut Apostel die Vorwürfe gegen Dieckmann, Hübner und Zwiebler im Zusammenhang mit der sogenannten zweiten Nebenabrede, mit der die Stadt für einen weiteren 30-Millionen-Kredit bürgte. Dabei wussten laut Apostel alle drei, dass damit zur Hälfte das fehlende Eigenkapital des Investors ersetzt werden sollte und das Geld nicht reichen würde, um den Bau fertigzustellen.

Aber dafür könnten Hübner, Zwiebler und Dieckmann nicht belangt werden, da ihnen nicht zu widerlegen sei, dass sie den Risikoanalysen externer Berater vertraut hätten, wonach andernfalls ein sicherer Baustopp mit noch höherem Schaden drohe.

Apostel ist zwar sicher, dass Dieckmann früh über Probleme beim WCCB informiert war. Aber es fehle der Nachweis "dass sie alle für eine Strafbarkeit relevanten Informationen besessen hat". Es gebe sogar Urkunden, die das Gegenteil besagten.

Laut Apostel wird gegen den früheren WCCB-Bauchef Young-Ho Hong, den früheren SGB-Chef Friedhelm Naujoks und zwei damalige SGB-Mitarbeiter noch ein gesondertes Ermittlungsverfahren geführt.

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