Wer fremdes Vermögen veruntreut...

Young-Ho Hong und Michael Thielbeer droht im Fall einer Verurteilung jahrelanger Freiheitsentzug - Beide sitzen noch in U-Haft - Nach Man-Ki Kim wird gefahndet

Wer fremdes Vermögen veruntreut...
Foto: dpa

Bonn. Während auf der Baustelle des WCCB infolge des Insolvenzantrags von SMI Hyundai nun endgültig der befürchtete Stillstand eingetreten ist, arbeitet die Bonner Staatsanwaltschaft mit Hochdruck an der Aufklärung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit für die Millionenfalle.

Nach wie vor stehen die drei Protagonisten - der einst gefeierte Investor Man-Ki Kim, WCCB-Generalübernehmer Young-Ho Hong und Geschäftsführer Michael Thielbeer - im dringenden Tatverdacht, sich am Bau des World Conference Center Bonn bereichert zu haben.

Während nach Kim mittlerweile mit internationalem Haftbefehl gefahndet wird, sitzen Hong - wegen des Verdachts der besonders schweren Untreue - und Thielbeer - wegen des Verdachts der Beihilfe zur Untreue und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr - nach wie vor in Untersuchungshaft. Keiner von beiden hat bisher über seine Verteidiger Haftbeschwerde eingelegt, wie Oberstaatsanwalt Fred Apostel bestätigte.

Dass eine solche Beschwerde noch kommt, steht für die Ermittler jedoch fest. Als erste Instanz muss dann das Bonner Amtsgericht die Beschwerde prüfen. Erhält es den Haftbefehl aufrecht, ist das Landgericht gefragt. Und hält auch das die Haftgründe für gerechtfertigt, müssten Hong und Thielbeer das Oberlandesgericht (OLG) in Köln anrufen. Weist diese Instanz die Beschwerde ebenfalls zurück, bleiben die beiden in U-Haft.

Zwar sieht das Gesetz im Regelfall eine U-Haft von bis zu sechs Monaten vor, doch das OLG kann diese unter bestimmten Voraussetzungen auch für längere Zeit anordnen - bis zu einer möglichen Hauptverhandlung.

Und dazu kommt es unweigerlich, wenn die Ermittler bei ihrer Sichtung der beschlagnahmten Unterlagen (ein ermittelnder Staatsanwalt sprach gegenüber dem GA von Lastwagenladungen) und bei ihren Zeugenvernehmungen immer mehr stichhaltige Beweise für die im Haftbefehl genannten Verdachtsmomente finden.

Die lauten bei Hong auf Untreue im besonders schweren Fall. Dazu heißt es im Gesetz: "Wer die ihm durch Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen, verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, Nachteil zufügt, . . .wird im besonders schweren Fall mit Haft bis zu zehn Jahren bestraft." Bei dieser Veruntreuung soll Thielbeer geholfen haben.

Aber der Mann, der einst von der Stadt mit der Prüfung der Investoren für das WCCB beauftragt war und der ihr den nun wegen Betrugsverdachts gesuchten Man-Ki Kim vermittelte, steht nun im Verdacht, im Zusammenhang mit dieser Vermittlung die Hand aufgehalten zu haben.

Für die Ermittler ist in dem Zusammenhang Paragraf 299, Strafgesetzbuch, interessant, der besagt: "Wer als Angestellter oder Beauftragter eines geschäftlichen Betriebes im geschäftlichen Verkehr einen Vorteil für sich als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass er einen anderen bei dem Bezug von Waren oder gewerblichen Leistungen im Wettbewerb in unlauterer Weise bevorzugt, wird mit Haft bis zu drei Jahren,. . . im besonders schweren Fall mit bis zu fünf Jahren bestraft." Ebenso wird bestraft, wer auf der anderen Seite steht und besticht. Eine solche Bestechung wird Kim vorgeworfen - außerdem Betrug, der im schweren Fall ebenfalls mit bis zu zehn Jahren Haft bedroht ist.

Sollten sich diese Straftatbestände bewahrheiten, würde sich im Zusammenhang mit dem WCCB vieles bisher Unerklärliche erklären. Nur eines nicht: Warum schritt die Stadt nicht ein?

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