Landgericht Bonn Vergewaltigung - Anklage gegen 26-Jährigen

BONN · Von einem Mann waren zwei schlafende junge Frauen in einem Mehrfamilienhaus in der Innenstadt aufgeschreckt und mit einem Messer bedroht worden. Eine hatte der Täter daraufhin im Bad eingesperrt und die andere vergewaltigt.

Obwohl die Frauen sofort nach dem Vorfall am frühen Morgen des 1. März 2009 Anzeige erstattet hatten und DNA-Spuren gesichert werden konnten, tappten die Ermittler lange Zeit im Dunkeln. Jetzt ist sich die Staatsanwaltschaft sicher, den Täter gefunden zu haben: Sie klagt einen 26 Jahre alter Mann wegen Vergewaltigung und Bedrohung angeklagt. Er wird sich demnächst vor dem Landgericht verantworten müssen.

Auf die Spur des mutmaßlichen Vergewaltigers waren die Fahnder durch eine DNA-Probe gekommen, die der junge Mann nach einer Verurteilung in Sachsen-Anhalt hatte abgeben müssen. Vom Landgericht in Dessau war er im Januar vergangenen Jahres unter anderem wegen schweren Raubes zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Diese Strafe sitzt er derzeit in der Justizvollzugsanstalt Aachen ab.

Offenbar war der aus Indien stammende Beschuldigte untergetaucht, nachdem ein von ihm 2008 gestellter Asylantrag abgelehnt worden war. In der Folgezeit soll er in einem Restaurant in Dessau in der Küche gearbeitet haben. Dort hatte er laut Urteil im Mai 2010 die Frau seines verreisten Chefs unter einem Vorwand in den Keller gelockt, mit einem Messer bedroht, geknebelt und gefesselt. Danach war er mit den Tageseinnahmen in Höhe von 1000 Euro geflohen. Drei Monate später hatten ihn Beamte im oberbergischen Morsbach aufgespürt und festgenommen.

Nachdem der Treffer in der DNA-Datenbank die Bonner Staatsanwaltschaft aufgrund der noch nicht aufgeklärten Vergewaltigung auf den Plan gerufen hatte, wurden den beiden Frauen unter anderem Lichtbilder zur Identifizierung vorgelegt. Obwohl der Vergewaltiger sein Gesicht damals mit einem Schal umschlungen hatte, wollen die zur Tatzeit 18 und 19 Jahre alten Opfer ihn wegen seiner auffälligen Augen mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit wiedererkannt haben. Bei einer Verurteilung droht dem 26-Jährigen neben einer langen Freiheitsstrafe auch die Verhängung der Sicherungsverwahrung.

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