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19 Jahre lang hat der Diplomatensohn ein völlig unauffälliges Leben geführt, arbeitete als Koch in einem Bonner Hotel, bis er im vergangenen August verhaftet wurde: Eine DNA-Analyse hatte die Ermittler nach so langer Zeit zu ihm geführt. Und nun soll er ein Mörder sein, der seit fast 20 Jahren mit dieser Schuld lebt.
18 Jahre war er alt, als Regine P. am 16. Juli 1992 in ihrer Wohnung im Bad Godesberger Ortsteil Rüngsdorf tot aufgefunden wurde - von ihrem 17-jährigen Sohn, der an dem Tag aus dem Internat kam. Ihr Anblick muss für den Jugendlichen ein Schock gewesen sein: Die Mutter lag nackt vor dem Bett mit blutigen Kopfverletzungen, ein Bettlaken war um ihren Hals geschlungen, ihr Gesicht war bedeckt mit einem Kissen, das laut Anklage mit ihren Leggings fixiert war, neben sich Scherben eines Blumentopfs. Ermittlungen ergaben: Sie muss am frühen Morgen des 12. Juli getötet worden sein.
Auch der Angeklagte gehörte damals zu denen, die von der Kripo befragt wurden. Er war ein guter Freund des Sohnes und ging im Hause P. ein und aus. Deshalb konnte seine Socke dort auch nicht als wirkliches Indiz gegen ihn gewertet werden. Als möglichen Täter hatten die Beamten damals den Freund der Toten im Visier, doch auch ihm war nichts nachzuweisen.
Kaum vorstellbar, was es für den Mann bedeutet haben muss, nicht nur seine Freundin verloren zu haben, sondern auch so lange im Verdacht zu stehen. Nun glauben die Ermittler, den Fall doch noch aufgeklärt zu haben dank der DNA-Analyse der damaligen Tatortspuren. Im vergangenen Jahr baten sie alle damaligen Kontaktpersonen um eine freiwillige Speichelprobe, auch den Angeklagten. Seine Probe brachte den genetischen Treffer: Es war seine DNA an den Leggings und den Tonscherben. Nun steht er also wegen Mordes zur Verdeckung einer Straftat vor der Jugendstrafkammer, weil er zur Tatzeit erst 18 war. Strafandrohung: bis zu 10 Jahren.
Als Staatsanwalt Jörg Schindler die Anklage verliest, ist dem Angeklagten nichts anzusehen: Am frühen Morgen des Tattages soll er in die Wohnung des Opfers eingedrungen sein, um die Frau zu vergewaltigen. Als sie aufwachte und schrie, soll er ihr den Mund zugehalten und den Blumentopf auf den Kopf geschlagen haben. Danach soll er sexuelle Handlungen an der benommenen Frau vorgenommen und dann den Entschluss gefasst habe, sie als Zeugin zu beseitigen. Laut Anklage drückte er ein Kissen aufs Gesicht und fixierte es mit den Leggings.
Der 37-Jährige schweigt erst einmal vor Gericht. Nach seiner Festnahme hatte er nur die Vergewaltigungsabsicht und einen Kampf zugegeben. An mehr könne er sich nicht erinnern. Dem Rechtsmediziner zufolge, der an diesem ersten Prozesstag zu Wort kommt, waren die Kopfverletzungen nicht tödlich. Regine P. starb infolge "weichen Erstickens". Ein zweiter Rechtsmediziner, der den Angeklagten im Gefängnis untersuchte, beschreibt dem Gericht eine alte Bisswunde an dessen Hand. Die Bedeutung dieser Wunde wird sich wohl im Verlauf des Prozesses herausstellen. Der Sohn des Opfers soll demnächst als erster in den Zeugenstand treten.
DNA-Analyse
Seit 1998 speisen die Bundesländer sowohl die DNA und damit die Erbgutinformationen von Straftätern, als auch DNA-Spuren ungelöster Kriminalfälle in das zentrale BKA-Register ein. Zur Ermittlung eines DNA-Musters genügen Haare, Hautschuppen, Speichel-, Sperma- oder Blutspuren. Da auch die Altfälle seitdem gentechnisch aufgearbeitet werden, kommt es immer wieder zur Klärung von Verbrechen, die Jahre zurückliegen, auch in Bonn.
Einer der bekanntesten Fälle: Durch die DNA-Analyse von Tatortspuren wurde 2006 der Mörder der Anfang 1986 getöteten Heilpraktikerin aus Morenhoven überführt. Im Juni 2007 wurde er zu lebenslanger Haft verurteilt.
Artikel vom 11.02.2012