Südstadtmord: Nach Freispruch droht nun Verurteilung

BONN.  Im Landgericht Bonn wird seit Donnerstag der sogenannte Südstadtmord neu aufgerollt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte den Freispruch für eine mittlerweile 59 Jahre alte Bonnerin aus der ersten Verhandlung aufgehoben.

Will sich den Fotografen und Kameraleuten nicht zeigen: die Angeklagte mit ihrem Anwalt und einem Wachtmeister. Foto: Barbara Frommann

Mit ihrer vors Gesicht gehaltenen Strickjacke betrat die Angeklagte, die seit kurzem wieder in Untersuchungshaft sitzt, Verhandlungssaal 11. Geleitet von den Wachtmeistern ging sie dann rückwärts zu ihrem Platz. Erst nachdem Kameraleute und Fotografen den Saal verlassen hatten, drehte sich die in einem dunklen, gestreiften Hosenanzug erschienene Unternehmens- und Lebensberaterin um und nahm neben ihrem Verteidiger Platz.

Die Staatsanwaltschaft wirft der Frau vor, eine 56 Jahre alte Millionärin am 31. Januar 2010 in deren Südstadtvilla an der Kurfürstenstraße aus Verdeckungsabsicht ermordet zu haben. Das Motiv: Laut Anklage hatte sich die Beschuldigte an dem Vermögen des Opfers bereichert. Sie soll 18.400 Euro vom Konto der Bekannten abgehoben haben.

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Die Angeklagte war laut Staatsanwaltschaft am Nachmittag des Tattages zunächst mit einem Messer auf die Millionärin losgegangen. Anschließend soll sie das Opfer ins Esszimmer gezogen haben, mit einer teuren Porzellanschale auf die Frau eingeschlagen und sie in eine Tischdecke eingewickelt haben. In der Nacht soll sie dann zurückgekommen sein. Sie habe den Notruf gewählt und so getan, als ob sie die Bekannte soeben gefunden habe.

Im ersten Prozess waren die Richter der Schwurgerichtskammer allerdings zu dem Schluss gekommen, dass die vorliegenden Indizien nicht für eine Verurteilung ausreichen. Der BGH hatte den Freispruch jedoch wegen eines Begründungsmangels aufgehoben.

Am Donnerstag äußerte sich die wie schon im ersten Prozess an der rechten Hand bandagierte Angeklagte nicht zu den Geschehnissen in dem Gründerzeithaus. Stattdessen verkündete der Vorsitzende Richter den rechtlichen Hinweis, dass auch eine Verurteilung wegen Totschlags in Frage kommt.

Vor zwei Wochen hatte das Gericht die erneute Untersuchungshaft angeordnet. Offenbar gehen die Richter davon aus, dass ein späterer Todeszeitpunkt des Opfers am späten Abend möglich ist. Damit wäre das von der Angeklagten angeführte Alibi für den Nachmittag des Tattages hinfällig.

Der Verteidiger versteht die erneute Inhaftierung seiner Mandantin nicht. Sie habe einen festen Wohnsitz, habe bis zur erneuten Inhaftierung gearbeitet und sei schwer krank. Wegen dieser Erkrankung sei sie engmaschig medizinisch betreut worden. Ab dem kommenden Verhandlungstag sollen die ersten Zeugen gehört werden. Das Gericht hat zunächst elf weitere Termine bis Mitte März angesetzt.

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