Schlappe für Straßenstrich-Kläger

Der "Fressnapf"-Unternehmer Ralf Over hat mit seiner Klage gegen die Verlagerung der Straßenprostitution an die Immenburgstraße einen Rückschlag erlitten. Das Verwaltungsgericht Köln lehnte seinen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz ab.

 Der Weg ist frei für die Verlagerung des Straßenstrichs an die Immenburgstraße.

Der Weg ist frei für die Verlagerung des Straßenstrichs an die Immenburgstraße.

Foto: dpa (Symbolbild)

Bonn. Der "Fressnapf"-Unternehmer Ralf Over hat mit seiner Klage gegen die Verlagerung der Straßenprostitution an die Immenburgstraße einen Rückschlag erlitten. Das Verwaltungsgericht Köln lehnte seinen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz ab, wie Gerichtssprecher Thomas Krämer am Freitag mitteilte.

Die Entscheidung fiel am Donnerstag, Stunden bevor sich die schwarz-grüne Koalition mit Oberbürgermeister Jürgen Nimptsch (SPD) offenbar nichtsahnend ein Scharmützel zu genau diesem Thema lieferte.

Overs Klage richtet sich gegen die Sperrbezirksverordnung der Bezirksregierung. Diese untersagt ab 1. November die Straßenprostitution in den Stadtbezirken Bonn und Hardtberg, lässt aber eine Ausnahme zu: von 20 bis 6 Uhr an der Immenburgstraße.

Die 20. Kammer des Verwaltungsgerichtes lehnte Overs Antrag auf Rechtsschutz ab, weil nicht konkret genug dargelegt worden sei, dass Nachteile - Imageverlust und Umsatzeinbußen - drohten. Zudem ende die "Fressnapf"-Geschäftszeit um 20 Uhr. Außerdem bezweifelt das Gericht, dass einstweiliger Rechtsschutz gegen eine derartige Verordnung zulässig und Rechte des Unternehmens überhaupt betroffen sein könnten.

Die Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht zwar noch aus; die Tendenz der Richter scheint aber dahin zu gehen, die Klage abzuschmettern. Over argumentiert unter anderem auch mit dem Jugendschutz.

Wegen der Klage hatte Nimptsch die Umsetzung des Ratsbeschlusses vom Dezember 2009 gestoppt, den Straßenstrich aus dem Bereich Propsthof weg zu verlagern. Auf dem ehemaligen Güterbahnhofsgelände an der Immenburgstraße soll die Stadt für rund 200 000 Euro "Verrichtungsboxen" bauen lassen, in denen die Prostituierten im Notfall Alarm schlagen können.

Das Geld wollte der OB erst ausgeben, wenn die Klage entschieden ist. CDU und Grüne bestanden im Rat aber darauf, dass der Beschluss sofort umgesetzt werde. Als der Oberbürgermeister konterte, damit liege die Schuld für eine mögliche Fehlinvestition bei der Ratsmehrheit, platzte Benedikt Hauser der Kragen. Die Verantwortung trage die Stadtverwaltung, wetterte der CDU-Fraktionschef in Richtung Nimptsch.

"Wenn Sie den Ratsbeschluss nicht für rechtmäßig halten, hätten Sie ihn beanstanden müssen." Die Verwaltung kündigte Freitag an, die Maßnahme anzugehen. Der 1. November als Starttermin sei aber nicht zu schaffen.

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