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Amtsgericht Bonn
Reizgas-Sprüher muss ins Gefängnis
Von Benjamin Jeschor
Bonn/Region. Ins Gefängnis muss ein 28-Jähriger aus Blankenheim in der Eifel: Zwei Dosen Reizgas hatte der junge Mann in der Bahnlinie RB 23 kurz vor dem Bahnhof Bonn-Duisdorf versprüht, weil er sich von einem früheren Bekannten, der ebenfalls in der Bahn war, durch dessen Telefongespräch lächerlich gemacht und gereizt gefühlt hatte.
Symbolbild. Foto: dpa
Vom Amtsgericht wurde der arbeitslose Lagerist am Donnerstag - wie von der Staatsanwältin beantragt - wegen gefährlicher Körperverletzung für sechs Monate ins Gefängnis geschickt. Vor allem aufgrund einer einschlägigen Vorstrafe erhielt der Angeklagte keine Bewährung mehr. "Eine Haftstrafe muss sein", so Strafrichter Volker Huhn.
Opfer der Reizgasattacke am Abend des 14. August 2011 war nicht der "alte Bekannte" des 28-Jährigen, sondern vor allem eine vollkommen unbeteiligte Gruppe Jugendlicher geworden. Die Opfer litten durch das Gas unter brennende Augen und Rachenrötungen. Zudem klagten sie über Schmerzen im Gesicht, Übelkeit und Schwindelgefühl.
Vor Gericht gab der Angeklagte nun an, er sei am Tattag reichlich alkoholisiert gewesen. Zudem habe er damals Marihuana geraucht. Auf dem Heimweg habe er den Bekannten gesehen, der am Handy laut diskutiert habe. Da er den Inhalt des Gesprächs laut eigenen Angaben auf sich bezogen hatte, habe er das Reizgas aus der Tasche gezogen und "durch den Zug gesprüht".
Dies tue ihm heute wirklich leid. Der Vater mehrerer Kinder war von den Wachtmeistern vorgeführt worden, da er derzeit seine erste Haftstrafe absitzt: In Aachen hatte er am Bahnhof mit seinem Bruder einen Mann zusammengeschlagen. Die 2008 verhängte Strafe war zunächst zur Bewährung ausgesetzt worden. Doch kurz vor dem Ende der Bewährungszeit hatte sich der Angeklagte "selbst das Genick gebrochen", so seine Verteidigerin.
Um seine damals getrennt von ihm lebende Freundin und die gemeinsamen Kinder zu besuchen, war er einmal mit der Bahn schwarzgefahren und dann ohne Führerschein mit dem Auto zu ihnen gefahren. Die Folge: Die Bewährung wurde widerrufen. Der Amtsrichter verdeutlichte dem Angeklagten, dass die nun verhängte Strafe "am untersten Rand" sei. "Sie mögen sich so provoziert gefühlt haben, wie sie wollen. Reizgas setzt man nicht gegen Leute ein."
Artikel vom 01.06.2012
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