Presserat missbilligt namentliche Nennungen im WCCB-Prüfbericht

Der Beschwerdeausschuss des Deutschen Presserats hat die Veröffentlichung des vollständigen WCCB-Prüfberichts auf den Online-Seiten des General-Anzeigers (GA) missbilligt.

Bonn. (ga) Der Beschwerdeausschuss des Deutschen Presserats hat die Veröffentlichung des vollständigen WCCB-Prüfberichts auf den Online-Seiten des General-Anzeigers (GA) missbilligt.

Die Missbilligung bezieht sich ausschließlich auf diesen einen Aspekt der GA-Berichterstattung zum WCCB-Skandal. Der Presserat folgte damit im Kern der Beschwerde des sportpolitischen Sprechers der Fraktion "Die Linke" im Rat der Stadt Bonn, Tobias Haßdenteufel

Dieser hatte den Presserat angerufen, weil er die Persönlichkeitsrechte einiger städtischer Mitarbeiter verletzt sah, die in dem als "vertraulich" deklarierten Bericht des Rechnungsprüfungsamtes (RPA) genannt werden. Der GA akzeptiert die Entscheidung des Presserates.

Deutscher Presserat Als Freiwillige Selbstkontrolle der Presse beschäftigt sich der Deutsche Presserat grundsätzlich mit zwei großen Zielen: dem Eintreten für die Pressefreiheit in Deutschland und dem Bearbeiten von Beschwerden aus der Leserschaft. Jede Person kann sich beim Presserat über Zeitungen, Zeitschriften und auch über redaktionelle Beiträge aus dem Internet beschweren. Maßgeblich ist der sogenannte Pressekodex. Darin finden sich ethische Regeln für die tägliche Arbeit der Journalisten.Gleichwohl hält der GA die Online-Veröffentlichung mit Blick auf das überragende Informationsinteresse der Leserschaft weiterhin für richtig. In der schriftlichen Entscheidung des Presserates heißt es, der General-Anzeiger habe gegen Ziffer 8 des Pressekodexes verstoßen. Danach hat die Presse das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu achten und den redaktionellen Datenschutz zu gewährleisten.

Aus Sicht des Beschwerdeausschusses hätten die Namen der in dem Bericht genannten städtischen Mitarbeiter geschwärzt werden müssen. Daher sei eine Missbilligung ausgesprochen worden. Der General-Anzeiger sei nicht verpflichtet, diese Missbilligung zu veröffentlichen, heißt es in dem Schreiben ausdrücklich. Es sei jedoch "Ausdruck fairer Berichterstattung", es dennoch zu tun.

Bereits im Mai vergangenen Jahres hatte der Rat der Stadt Bonn beschlossen, dass das RPA einen Prüfbericht über das WCCB erstellen soll, das sich als Millionenfalle für die Steuerzahler erwiesen hat. Nach Fertigstellung ließ Oberbürgermeister Jürgen Nimptsch (SPD) jedem Stadtverordneten ein Exemplar aushändigen, das in dieser 475 Seiten starken ursprünglichen Form nicht an die Öffentlichkeit gelangen sollte.

Vielmehr kündigte er an, unter Inanspruchnahme eines 70 000 Euro teuren Rechtsgutachtens eine abgespeckte Version erstellen zu lassen, die dann den Bürgern zugänglich gemacht werden sollte. Das ist allerdings bis heute nicht geschehen. Der General-Anzeiger entschied sich daher dazu, den vollständigen Bericht am 13. Juli dieses Jahres selbst zu veröffentlichen, nachdem er ihm zugespielt worden war.

Da in dem Bericht ausschließlich amtliche Vorgänge dargestellt werden, die der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden müssen, sah und sieht der GA kein Problem darin, die Namen nicht zu schwärzen. "Der Skandal um das WCCB hatte eine Dimension erreicht, die uns verpflichtete und weiter verpflichtet, für Aufklärung und Transparenz zu sorgen", sagte Chefredakteur Andreas Tyrock.

Die Veröffentlichung des vollständigen RPA-Berichts durch GA-Online entspricht nach Überzeugung von Verlag und Redaktion Recht und Gesetz, auch der dem Grundgesetz zu entnehmenden Pflicht, als Presseorgan die Leserschaft über wesentliche Vorgänge zu informieren. Tyrock: "Es geht darum, Fakten offenzulegen, die durch die akribische und unabhängige Arbeit des Rechnungsprüfungsamtes gesammelt wurden - und dies zu einem Skandal, der jeden Bürger der Stadt Bonn betrifft."

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