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Nach sexuellem Übergriff
Missbrauchter Junge musste doch aussagen
Von Benjamin Jeschor
BONN. Sichtlich schwer fiel einem 13-Jährigen der Gang in den Zeugenstand vor der Jugendberufungskammer am Landgericht. Weinend wartete der Junge vor dem Verhandlungssaal auf seine Vernehmung, wo er gegen einen ehemaligen Jugendbetreuer eines Bonner Fußballvereins aussagen musste.
Es war kaum nachvollziehbar, was den 39 Jahre alten Angeklagten nun dazu bewegt hat, den Schüler vor Gericht zu zerren: Im Dezember hatte der arbeitslose Mann in der ersten Instanz noch gestanden, dem damals Elfjährigen Mitte 2010 in der Umkleidekabine kurz in den Schritt und ans Genital gefasst zu haben. Durch das Geständnis hatte er dem Opfer eine Aussage erspart.
Das wurde dem Angeklagten dann auch strafmildernd angerechnet: Der Wiederholungstäter, dem eine Gutachterin eine "pädophil-homosexuelle Orientierung" attestiert hatte, wurde wegen sexuellen Missbrauchs zu einer neunmonatigen Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt. Gegen dieses milde Urteil hatte der Angeklagte Berufung eingelegt - und nun alles bestritten.
Doch die Aussage des Opfers und dessen Familie waren für das Gericht so überzeugend, dass die Berufung nun verworfen wurde. "Es ist nicht vorstellbar, dass er sich das ausgedacht hat", sagte der Vorsitzende Richter. Er machte keinen Hehl daraus, dass die Strafe wesentlich höher ausgefallen wäre, wenn es nicht ein Verschlechterungsgebot gegeben hätte, da allein der Angeklagte Berufung eingelegt hatte.
Bereits 2003 hatte er wegen eines homosexuellen Übergriffs eine Geldstrafe zahlen müssen. Kurz darauf war es zu sexuellen Übergriffen auf einen 13 Jahre alten Jungen gekommen. Damals hatte der Mann eine 20-monatige Bewährungsstrafe erhalten. Zuletzt war er zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden: 2009 hatte er als Trittbrettfahrer des Amokläufers von Winnenden im Gästebuch eines Bonner Fußballvereins gedroht: "So was wie in Winnenden wird Euch auch passieren."
Artikel vom 08.05.2012
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