Mietwagen ins Ausland verschoben

BONN.  Als "Marionette" einer professionellen Betrügerbande bezeichnete Amtsrichterin Susann Ulbert den vor ihr sitzenden Angeklagten. Der 29 Jahre alte Pole wurde am Mittwoch rechtskräftig wegen gemeinschaftlichen Betruges, Urkundenfälschung und versuchten Diebstahls im besonders schweren Fall zu einer 20-monatigen Bewährungsstrafe verurteilt.

Von dubiosen Privatpersonen hatte sich der Angeklagte laut Urteil in seiner Heimat mehr als 15.000 Euro für die Behandlung seines kranken Kindes geliehen. Als er seine Schulden nicht zurückzahlen konnte, wurden er und seine Familie offenbar zunächst bedroht. Dann wurde er von den Hintermännern nach Deutschland geschickt.

Ausgestattet mit einem gefälschten Führerschein und begleitet von zwei Komplizen hatte der Bauhelfer dann am 22. August 2011 bei drei Autovermietungen in Bonn, Rheinbach und Köln zwei BMW und einen VW Passat angemietet - die sofort an einen Hintermann übergeben und vermutlich direkt nach Polen verschoben wurden. Der Schaden: fast 90.000 Euro.

Die Festnahme des nicht vorbestraften 29-Jährigen wäre wohl nur eine Frage der Zeit gewesen: Die Betrüger hatten nicht nur im gefälschten Führerschein die richtigen Personalien des Angeklagten eingetragen. Sie hatten ihn zudem mit seinem Namen beim Einwohnermeldeamt registriert und ihm ein auf seine Person angemeldetes Handy in die Hand gedrückt.

Doch anstatt selber sofort die Flucht anzutreten, war der Pole in Deutschland geblieben. Am 14. September wurde er schließlich auf frischer Tat geschnappt. Mit einem Komplizen hatte er in Bonn die Seitenscheibe eines Autos eingeschlagen, um das mobile Navigationsgerät zu stehlen.

Zwei Zeuginnen hatten das Geschehen jedoch beobachtet und sofort die Polizei alarmiert. Während dem Mittäter die Flucht gelungen war, hatte sich der 29-Jährige - der sich zunächst in einem Gebüsch versteckt hatte - widerstandslos festnehmen lassen. Seitdem hat der Angeklagte viereinhalb Monate in Untersuchungshaft gesessen.

Sein Geständnis wurde dem Betrüger zwar strafmildernd angerechnet. Zu den Hintermännern hatte er im Prozess allerdings keine Angaben machen wollen, da er befürchtete, in diesem Fall mit Vergeltungsmaßnahmen der professionellen Autoschieber rechnen zu müssen.

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