Metropol ist und bleibt ein Denkmal

Verwaltungsgericht Köln weist Klage der Eigentümer auf Löschung aus Denkmalliste ab - Urteil kommt nicht überraschend - Pläne für Buchhandelsnutzung stehen weiter zur Diskussion

Metropol ist und bleibt ein Denkmal
Foto: Lannert

Bonn/Köln. Der Denkmalschutz des Metropol-Kinos ist trotz baulicher Veränderungen nicht erloschen, urteilte Freitag die vierte Kammer des Verwaltungsgerichts Köln. Sie wies die Klage der Eigentümer auf Löschung des Gebäudes aus der Denkmalliste ab und ließ eine Berufung nicht zu.

Nach Ansicht der Kläger Klaus Töpfer und Vanja Schneider, beide Geschäftsführer der Metropol Immobilienmanagement GmbH und Co. KG, handelt es sich beim Metropol um die "Rekonstruktion eines Denkmals", bei der kaum noch originale Bauteile vorhanden seien, was zu einem "Identitätsverlust" führe.

Sie sprechen von einer "Chronologie der Demontage des Denkmals", die sich auch nach der Eintragung in die Denkmalliste 1983 fortgesetzt habe. Die Kammer hatte sich bei einer Ortsbesichtigung am 29. August ein Bild vom Metropol gemacht und damals schon klar Stellung bezogen.

Insofern war das Urteil Freitag nicht überraschend. Der Kammervorsitzende Joachim Arntz, auch Präsident des Verwaltungsgerichts Köln, sagte: "Ein Denkmal ist nicht nur dann ein Denkmal, wenn es vollständig original erhalten ist. Dann gäbe es keine Denkmäler."

Die Restaurierung des Metropols habe dazu geführt, dass der Gesamteindruck heute dem Original von 1928 näher sei als vor Beginn der Veränderungen. "Die geänderten Bauteile stehen daher dem Denkmalwert des Gebäudes nicht nur nicht entgegen, sondern sie nehmen an der Denkmaleigenschaft des gesamten Gebäudes teil", sagte der Vorsitzende Richter.

Vanja Schneider sagte dem GA, das Urteil ändere nichts an der bisherigen Planung, die auch dem Mietvertrag mit einem Buchhändler zugrunde liege. "Die Bürger sollten sich jetzt überlegen, was sie wollen. Eine Buchhandelsnutzung könnte die Kino-Architektur wunderbar bespielen und stärkt den Wirtschaftsstandort Bonn", so Schneider.

Aus Sicht der Bürgerinitiative Pro Metropol, die zurzeit Unterschriften für ein Bürgerbegehren zum Erhalt des Kinos als Kulturstätte sammelt, "fährt der Zug in die richtige Richtung", so Sprecher Matthias Keuthen.

Auch Grünen-Fraktionssprecher Karl Uckermann sieht nach dem Urteil "einen Erfolg auf ganzer Linie". Die FDP sieht sich darin bestätigt, vor einer Entscheidung des Gerichts keine Fakten zu schaffen, und erwartet laut Fraktionsgeschäftsführer Achim Haffner nun, dass "eine neue Dynamik in die Diskussion kommt".

Das Urteil setzt zwar einen vorläufigen Schlusspunkt unter die juristische Auseinandersetzung. Praktisch ändert sich nichts. Die Eigentümer halten an ihren Umnutzungs- und Umbauplänen fest, die zwar vor Gericht nicht Thema waren, jetzt aber weiter geprüft werden müssen.

"Das Urteil wird auch im weiteren Verfahren Maßstab städtischen Handelns sein", teilte die Stadt Bonn Freitag mit. Wann die Zukunft des Metropol-Kinos wieder auf die Tagesordnung eines Ratsgremiums kommt, steht nach Angaben einer Stadtspecherin noch nicht fest.

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