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Südüberbauung in Bonn
Kein Bürgerbegehren - knapp 4000 Unterzeichner fehlen
Von Cem Akalin
BONN. Für die Südüberbauung in Bonn wird es wohl kein Bürgerbegehren geben. 6000 Unterschriften wird die Initiative am Freitag OB Jürgen Nimptsch zwar überreichen, aber die erforderlichen knapp 10.000 werden wohl nicht erreicht.
Die Initiative hat, unterstützt von anderen Vereinen und Arbeitskreisen, in den vergangenen Wochen ihre Anstrengungen verstärkt, um genügend Unterschriften zu bekommen. Ziel war, "dass die Stadt Bonn Eigentümerin ihrer Grundstücke im Bereich der neugeplanten Südüberbauung gegenüber dem Bahnhof bleibt und der Ratsbeschluss vom 1. März, der den Grundstücksverkauf will, nicht umgesetzt wird", wie es über der Unterschriftenliste heißt.
Dennoch sieht Günter Bergerhoff, der zusammen mit Heinz Schott und Ilse Wolf vom Verein Pro Bahnhofsvorplatz das Bürgerbegehren angestrengt hatte, die Initiative nicht ganz erfolglos: "Immerhin haben wir erreicht, dass der Investor Roger Sevenheck und sein Architekt Louis de Jager die Pläne überarbeitet haben und unter anderem weitere zwei Meter vom Hauptbahnhof abgerückt sind", so Bergerhoff. "Ich denke, es ist für Herrn Sevenheck noch nicht ausgestanden." Es gebe noch einige unter den 40 Eigentümern, die nicht bereit seien, Sevenheck ihre Immobilien zu verkaufen.
Der Rat hat mit den Stimmen von CDU und Grünen beschlossen, dass ein Verkauf der städtischen Teilflächen an Sevenheck nur unter der Bedingung erfolgen soll, dass Sevenheck über alle Teileigentumseinheiten verfügt. Außerdem wartet die Stadt nach GA-Informationen immer noch auf den Eigenkapitalnachweis des Investors.
Die Initiative schöpft unterdessen Hoffnung: "Wir haben ein Bürgerbegehren vielleicht formal nicht geschafft, aber wir geben nicht auf." Man arbeite zurzeit an der Idee, eine Bürgeraktiengesellschaft zu gründen - "mit breiter Streuung und niedrigem Wert der Einzelaktie von maximal 100 Euro", so Bergerhoff. So wolle man versuchen, so viel Kapital zusammenzubringen, um die Immobilie zu kaufen.
Artikel vom 22.06.2012
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