Prozess vor Jugendschwurgericht Intensivtäter stach im Bus auf Fahrgast ein

BONN · Er wird seit Jahren als Intensivtäter geführt und fiel vor allem durch Gewalttaten auf. Nun soll der 19-Jährige sogar versucht haben, einen Menschen zu töten: In einem Nachtbus soll er am 19. Februar einem anderen Fahrgast von hinten ein Messer in den Rücken gestoßen und ihn schwer verletzt haben. Demnächst muss sich der 19-Jährige wegen versuchten Totschlags vor dem Jugendschwurgericht verantworten.

Zusammen mit einem ebenfalls als Intensivtäter geführten 18-jährigen Freund stieg der 19-Jährige am frühen Karnevalssonntag in der Herwarthstraße in den Bus der Linie N 2 nach Duisdorf ein, und schon nach kurzer Zeit geriet sein Kumpel mit einem anderen Fahrgast in Streit. Der 28-Jährige, der sich mit dem ihm gegenübersitzenden Fahrgast unterhielt, soll gesagt haben, er wolle keinen Ärger, worauf der 19-Jährige seinem Freund zugerufen haben soll: "Da machen zwei Weiße Stress."

Daraufhin kam es zu einer tätlichen Auseinandersetzung zwischen dem 28-Jährigen und dem 18-Jährigen, und als es dem 28-Jährigen gerade gelungen war, diesen wegzustoßen, sprang der 19-Jährige auf und rammte dem 28-Jährigen laut Anklage ein Messer mit einer zehn Zentimeter langen Klinge in den Rücken. Sofort danach stieg er mit seinem Kumpel an der Magdalenenstraße aus und flüchtete. Der 28-Jährige musste im Krankenhaus chirurgisch behandelt werden. Er hatte laut Anklage großes Glück: Der Stich verfehlte Lunge und Niere nur knapp.

Dem 19-Jährigen aber half seine Flucht nichts: Videokameras im Bus hatten alles aufgezeichnet, und so konnten der 19-Jährige und sein Freund ermittelt werden. In Haft aber kamen beide erst, nachdem sie am 20. März erneut gewalttätig geworden sein sollen. In dem Fall war es der 18-Jährige, der laut Anklage das Messer geführt und es dem Opfer mehrfach in Bein und Arm gestoßen haben soll, während der 19-Jährige das Opfer festhielt. Allerdings soll der 19-Jährige seinen Freund davon abgehalten haben, dem Opfer das Messer in die Brust zu stoßen.

Weil die Kapitalabteilung der Staatsanwaltschaft eine Anklage wegen eines versuchten Tötungsdelikts als vor Gericht wenig aussichtsreich ablehnte, wurden beide zunächst nur wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Jugendschöffengericht angeklagt. Doch der Richter schloss eine versuchte Tötung nicht aus und verwies den Fall an das Jugendschwurgericht. Und das eröffnete nun das Verfahren gegen den 19-Jährigen wegen versuchten Totschlags.

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