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Liegen auf Parkbänken
In Dortmund eine "Ordnungswidrigkeit" - in Bonn aber erlaubt
Von Joshua Bung
BONN. Das ist schon etwas skurril: In Dortmund liegt man falsch, wenn man auf einer Parkbank liegt. Als eine Frau sich am Dienstag gemütlich mit ihrem Kissen unter dem Kopf auf eine Parkbank legen wollte, dauerte es nicht lange bis das Ordnungsamt auf der Matte stand.
In Bonn darf man nicht nur auf der Wiese, sondern auch auf der Parkbank liegen. Foto: dpa
Bis zu diesem Zeitpunkt war sich die 37-Jährige noch nicht über ihr folgenschweres und ordnungwidriges Verhalten im Klaren. Seit drei Jahren war es für Sonja Klein aus Dortmund das natürlichste der Welt, sich in ihren halbstündigen Mittagspausen auf die Parkbank der öffentlichen Grünflächenanlage Huckarde zu legen. Zum Glück wurde sie am Dienstag - wie die Ruhr Nachrichten berichten - von drei freundlichen Ordnungshütern aufgeklärt.
Die drei Männer des Ordnungsamtes waren zu dritt in einem Kleinwagen unterwegs, als sie die 37-Jährige in flagranti auf der Parkbank liegend erwischten. Zwei der Ordnungshüter stiegen aus. Kurzer Hand wurden die Personalien aufgenommen und erst als die Männer feststellten, dass noch nichts gegen Sonja Klein vorlag, ließen sie von einer härteren Bestrafung ab.
Die 37-Jährige aus Dortmund konnte sich glücklich schätzen. Aufgrund ihres "kooperativen Verhaltens", bleib es lediglich bei einer Ermahnung. Die "Zweckentfremdung des Mobiliars" hätte sogar durchaus ein Ordnungswidrigkeitsverfahren nach sich ziehen können.
Doch wie verhält sich die Situation in Bonn? Ist auch hier das Liegen auf Parkbänken, beispielsweise im Hofgarten, eine Ordnungswidrigkeit? Bei der Pressestelle der Stadt musste eine der Pressesprecherinnen ob der Anfrage schmunzeln (Anm. d. Red.: Sie hatte bereits von dem Dortmunder Fall gehört), konnte uns aber vorerst keine offizielle Auskunft zur Parkbank-Thematik geben.
Ein paar Stunden später dann die Antwort der Stadt Bonn: "Das Liegen auf Parkbänken ist offiziell erlaubt." Das schöne Wetter kann jeder in der Bundesstadt auch liegend auf einer Bank genießen, ohne dabei böse Überraschungen befürchten zu müssen.
Artikel vom 17.08.2012
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