Hinterhältige Attacke mit Giftspritze

Für eine hinterhältige Attacke mit einer Giftspritze auf zwei Kneipengäste muss ein Bonner Apotheker ins Gefängnis: Vom Bonner Amtsgericht wurde der einschlägig vorbestrafte 42-Jährige wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer 14-monatigen Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt.

Bonn. Für eine hinterhältige Attacke mit einer Giftspritze auf zwei Kneipengäste muss ein Bonner Apotheker ins Gefängnis: Vom Bonner Amtsgericht wurde der einschlägig vorbestrafte 42-Jährige wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer 14-monatigen Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt.

In der Nacht auf den 13. August des vergangenen Jahres hatte der Angeklagte laut Urteil gegen Mitternacht mit einer Kunststoffspritze eine unbekannt gebliebene Flüssigkeit durch ein geöffnetes Fenster einer Gaststätte in Duisdorf gespritzt. Zwei Männer wurden an Arm und Hals getroffen. Die Haut brannte und juckte daraufhin.

Offenbar suchte der 42-Jährige anschließend das Weite - kurz darauf erschien er jedoch wieder vor der Kneipe. Als eines der Opfer, ein 53-Jähriger, den Apotheker zur Rede stellen wollte, zückte der erneut die Spritze und drückte ab. Der Geschädigte wurde am Hals und dem Oberkörper getroffen und erlitt durch die Flüssigkeit Rötungen der Haut, auf der sich auch Bläschen bildeten. Das Motiv für die Attacke konnte im Prozess nicht geklärt werden.

Der Angeklagte hatte bis zuletzt geschwiegen. Die Aussage der Kneipenwirtin legte allerdings den Verdacht nahe, dass es sich um einen Racheakt handeln könnte: Ihren Angaben zufolge war der Apotheker abends um halb elf in dem Lokal erschienen und habe ein Bier bestellt. Dieses habe sie ihm jedoch mit dem Hinweis, dass sie nun schließen wolle, nicht ausgeschenkt.

Die Verhängung einer Bewährungsstrafe kam nicht mehr in Frage: Der Apotheker ist einschlägig vorbestraft. Unter anderem war er im Jahr 2000 zu zwei Jahren und neun Monaten Knast verurteilt worden, weil er seine Ex-Freundin mehrfach misshandelt hatte. Nachdem sich die Frau von ihm getrennt hatte, war er in ihre Wohnung eingedrungen, hatte sie gewürgt und verprügelt.

Zudem hatte er ihren Kopf in die Toilettenschlüssel gehalten, die Spülung betätigt und gedroht, sie umzubringen. Aus der deshalb folgenden Untersuchungshaft heraus hatte der Apotheker dann auch noch versucht, einen Mitgefangenen dafür zu gewinnen, gegen Bezahlung einen Säureanschlag auf die Ex-Freundin zu verüben. Der Häftling hatte jedoch die Anstaltsleitung über diesen Plan in Kenntnis gesetzt.

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