Gericht entscheidet: Bonner Metropol kein Baudenkmal mehr

Der Bonner Kinopalast Metropol ist laut des Oberverwaltungsgerichts Münster kein Baudenkmal mehr. Der Grund: Durch bauliche Veränderungen sei das Gebäude nicht mehr in seiner einstigen Form erhalten.

  Das Metropol-Kino  mit seinem großen Saal steht nicht mehr unter Denkmalschutz.

Das Metropol-Kino mit seinem großen Saal steht nicht mehr unter Denkmalschutz.

Foto: Barbara Frommann

Bonn/Münster. (dpa) Der Bonner Kinopalast Metropol ist nach einer Gerichtsentscheidung wegen baulicher Veränderungen kein Baudenkmal mehr. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster entschied am Dienstag, das 80 Jahre alte Lichtspieltheater in der Fußgängerzone der Bundesstadt müsse mit Ausnahme der Fassade aus der Denkmalliste gelöscht werden.

Nur die im Bauhausstil gestaltete, fast unverändert gebliebene Front des Filmtheaters habe einen eigenen Denkmalwert und müsse erhalten bleiben (Az.: A 3250/07). Mit dem Urteil hat sich die Eigentümerin des Gebäudes, eine Immobiliengesellschaft, gegen die Stadt Bonn durchgesetzt. Das Gebäude war vor drei Jahren zwangsversteigert worden.

Das Metropol-Kino am Marktplatz war 1983 zum Denkmal geworden, weil es laut OVG "als eines der wenigen historischen Großkinos in Deutschland den Übergang von der Stummfilmzeit zum Tonfilm repräsentierte".

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Die Frage, ob das Lichtspielhaus erhaltenswert ist, hatte schon damals die Gerichte beschäftigt. Zuletzt bestätigte das OVG in Münster 1987 den Denkmalwert. Das Metropol war 1929 als Großkino mit einem prächtigen Kuppelsaal für etwa 1200 Zuschauer im Stil des Art Déco eröffnet worden.

Der Denkmalschutz-Senat erklärte, nach der endgültigen Unterschutzstellung habe die Stadt Bonn aber noch Baugenehmigungen erteilt, durch die unter anderem Abriss und Neuerrichtung weiterer noch im Original vorhandener Teile des Gebäudes ermöglicht wurde. Die "Beseitigung der letzten im großen Saal noch verbliebenen Reste an historischer Substanz" habe zum Wegfall der Denkmaleigenschaft geführt.

Das eigentliche bauliche Zentrum, der große Saal, existiere als Original nicht mehr, sondern sei eine Rekonstruktion. Der Denkmalschutz-Senat des OVG ließ eine Revision nicht zu, jedoch kann dagegen Beschwerde erhoben werden.

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