Fall Regine P. Fünf Jahre Haft für den Täter

BONN · Der jahrelang ungelöste Kriminalfall um den Tod der Bonner Journalistin Regine P. ist am Mittwoch beendet worden. Die 46-Jährige war im Juli 1992 in ihrer Wohnung in Rüngsdorf getötet worden - vom besten Freund ihres Sohnes. Der heute 37 Jahre alte Koch wurde von der Jugendschwurgerichtskammer des Landgerichts zu einer fünfjährigen Jugendstrafe verurteilt.

 Kurz vor der Urteilsverkündung: Verteidiger Carsten Rubarth (links) spircht mit dem 37-jährigen Angeklagten.

Kurz vor der Urteilsverkündung: Verteidiger Carsten Rubarth (links) spircht mit dem 37-jährigen Angeklagten.

Foto: Barbara Frommann

Wie vom Staatsanwalt und dem Verteidiger gefordert, wurde er der versuchten Vergewaltigung mit Todesfolge sowie der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig gesprochen.

Zur Tatzeit war der 18 Jahre alte Schüler in einer "persönlich sehr schwierigen Phase, die er mit verstärktem Alkohol- und Drogenkonsum zu bewältigen versuchte", so der Vorsitzende Richter Volker Kunkel. Unter anderem stand damals der Umzug des Diplomatensohnes mit seinen Eltern nach Spanien bevor.

Etwa ein bis zwei Wochen vor der Tat waren in dem sexuell unerfahrenen Angeklagten Vergewaltigungsfantasien gereift. In der Nacht auf den 12. Juli - nach dem Besuch des Abiballs und dem erneuten Konsum von Amphetaminen und Haschisch - war er laut Urteil "entschlossen, seine Vorstellung umzusetzen". Der maskierte Täter überraschte die 46-Jährige im Schlaf.

Es folgte ein minutenlanger Kampf, in dessen Verlauf das Opfer unter anderem mit einem Blumentopf aus Ton auf den Kopf geschlagen wurde. Der anschließende Versuch, die offenbar bewusstlose 46-Jährige zu vergewaltigen, war gescheitert. Zwar konnte der genaue Ablauf der Tat und die Todesursache nicht mehr rekonstruiert werden.

"Es spricht aber vieles dafür, dass sie erstickt ist", so der Vorsitzende. Der Angeklagte hatte der Journalistin nach eigenen Angaben im Verlauf des Kampfes ein Bettlaken und eine Leggins um den Kopf gewickelt, um ihren rechten Arm zu fixieren. Die bereits stark verweste Leiche war vier Tage später vom Sohn des Opfers, der zur Tatzeit im Internat war, gefunden worden. Jahrelang hatte der Sohn den damaligen Freund seiner Mutter für den Täter gehalten. Dass es in Wahrheit sein bester Freund war, hatte er nie vermutet.

Der Angeklagte war kurz nach dem Vorfall mit dem Freund in Urlaub gefahren, um ihn abzulenken. Noch bis 1999 hatten die beiden regelmäßigen Kontakt. Zur Urteilsverkündung war der heute 36 Jahre alte Sohn des Opfers nicht erschienen. Erst nach der Festnahme des Angeklagten im vergangenen August hatte der Hinterbliebene erfahren, dass sein Schulfreund der Täter sein soll. Das Gericht hielt dem Angeklagten zwar zugute, dass er ein frühes und von Reue getragenes Geständnis abgelegt hatte.

Dem 37-Jährigen wurde allerdings vorgeworfen, "den Alptraum eines jeden Menschen" verwirklicht zu haben, da der Maskierte die schlafende 46-Jährige in ihrer eigenen Wohnung überfallen hatte. Nach der Urteilsverkündung wurde der 37-Jährige auf freien Fuß gesetzt: Der Haftbefehl wurde aufgehoben, da keine Fluchtgefahr bestehe. Dadurch besteht für den Angeklagten nun die Möglichkeit, in den offenen Vollzug zu kommen.

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