Bürgerverein kämpft weiter für Bolzplatz

Der Bürgerverein kämpft weiter für die Tore am Hainbuchenweg, die die Stadt auf Druck eines Anwohners 2009 abgebaut hat.

Heiderhof. Der Bürgerverein gibt nicht auf: Er kämpft weiter für die Tore auf dem Bolzplatz am Hainbuchenweg. Die sind zwar von der Stadt vor eineinhalb Jahren abgebaut worden, eine Ende Mai von der Bundesregierung verabschiedete Änderung des Immissonsschutzgesetzes (BImSchG) verleiht dem Anliegen des Bürgervereins aber neuen Rückenwind, auch rückwirkend.

Gemäß des überarbeiteten Paragrafen 22 im BImSchG gilt Kinderlärm aus Kindertagesstätten, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen nicht mehr als schädliche Umwelteinwirkung. Diese Änderung könnte auch auf den Heiderhofer Bolzplatz am Waldrand zutreffen.

Den hatte die Bonner Stadtverwaltung nach angedrohter Klage eines Anwohners im wahrsten Sinn des Wortes stillgelegt. Auch einem einstimmigen Beschluss der Bezirksvertretung, den Heiderhofer Bürgerverein in seinem Kampf zu unterstützen und den Abbau der Tore rückgängig zu machen, kam das Bonner Jugendamt nicht nach.

Die Stadt befürchtete einen Rechtsstreit, den sie - ohne ihn jemals geführt zu haben - von vorne herein als aussichtsloses Unterfangen beurteilte. Beistand erhielt sie dabei von einem Schallschutzgutachterbüro, das ebenfalls - ohne jemals nachgemessen zu haben - einen erheblichen Lärmkonflikt für wahrscheinlich hielt. Nach damals geltender Rechtslage reichte das aus, um alle weiteren Bemühungen von Seiten der Stadt einzustellen.

Jetzt nimmt der Bürgerverein einen neuen Anlauf. In einem Antrag für die nächste Sitzung der Bezirksvertretung fordert er die Fraktionen auf, den Fall wieder aufzurollen. Dabei geht es der Vorsitzenden Barbara Hopmann und dem Obmann des Arbeitskreises Kinder und Jugend, Martin Rabenstein, nicht nur um die veränderte Rechtslage. "Wir warten bis heute auf eine schriftliche Stellungnahme der Verwaltung auf unseren Antrag vom September 2009", erklären beide.

Das sei trotz wiederholter Aufforderung nicht geschehen. "Wir bitten nunmehr letztmalig darum, dass die Verwaltung ihrer Informationspflicht nachkommt. Ihre Stellungnahme erwarten wir bis zum 30. Juni", heißt es in dem Antrag.

Die beiden Tore waren 2006 auf Wunsch des Bürgervereins aufgestellt worden. Ende 2008 wurden erstmals Klagen eines Anwohners laut, der daraufhin seinen Anwalt einschaltete. Trotz heftigen Widerstandes, auch von einer ganzen Reihe anderer Anwohner, waren die Tore daraufhin demontiert worden.

Die vom Kläger in die Enge getriebene Verwaltung zog sich auf den Standpunkt zurück, dass die Fläche laut Bebauungsplan von 1980 noch nicht als Bolzplatz ausgewiesen sei. Eine entsprechende Nutzung unterliege einer Baugenehmigungspflicht, die man aber gar nicht erst angehen wolle. Der Schutzanspruch für den Nachbarn erfordere nämlich, dass mehrere Meter hohe Schallschutzwände errichtet werden müssten. Andernfalls müsse man die Spielzeiten auf höchstens 0,2 bis 2,9 Stunden am Tag begrenzen, was wiederum für eine Bolzplatznutzung nicht mehr sinnvoll sei, argumentierte die Verwaltung seinerzeit.

Die Änderung des BImSchG war auf Initiative der Bundes-FDP zustande gekommen. Einer der Gründe: Eltern und Familien erhielten das klare Signal, dass Kinder erwünscht seien. Die Neuregelung soll vor allem Klagen vermeiden. Die Anregung, die Ballspielplätze als wichtige Freiräume für Kinder mit in den Gesetzentwurf aufzunehmen, trug zur großen Zustimmung im Bundesrat bei. Positiv äußerte sich auch der Stadt- und Gemeindebund.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort