Gewalt gegen Freundin Bonner Rechtsanwalt muss ins Gefängnis

Bonn · Wegen Gewalt gegen eine Ex-Geliebte muss ein Bonner Rechtsanwalt ins Gefängnis. Das Bonner Schwurgericht verurteilte den 42-jährigen Juristen am Freitag wegen gefährlicher Körperverletzung zu zweieinhalb Jahren Haft.

Er hat seiner ehemaligen Freundin zwei Kopfnüsse verpasst, ihren Kopf gegen eine Panzerglasscheibe geschlagen und sie gewürgt - jetzt muss ein 42 Jahre alter Rechtsanwalt den Gang ins Gefängnis antreten. Von der Schwurgerichtskammer des Landgerichts wurde der Angeklagte gestern zu einer zweieinhalbjährigen Freiheitsstrafe verurteilt.

Im Gegensatz zur Staatsanwältin, die einen versuchten Totschlag gesehen und viereinhalb Jahre Haft gefordert hatte, verurteilten die Richter den Anwalt wegen gefährlicher Körperverletzung. Der inzwischen aus Bonn verzogene Anwalt war am Abend des 3. Juli 2010 in Bad Godesberg ausgerastet, nachdem die 31-Jährige ihn laut Urteil vor ihrem Elternhaus "brüsk zurückgewiesen" hatte. Erst als zwei zufällig vorbeikommende Zeugen Hilferufe gehört hatten und eingeschritten waren, hatte der Anwalt von seiner Ex-Freundin abgelassen.

Der Angeklagte hatte den Übergriff, bei dem er dem Opfer unter anderem einen Nasenbeinbruch zugefügt hatte, vor Gericht größtenteils eingeräumt. In seinen Augen hatte die Ex-Freundin ihn in eine Falle gelockt, da sie an jenem Abend zunächst mit ihm bei der Übertragung von Fußballweltmeisterschaftsspielen geflirtet habe.

Nach dem Vorfall hatte der Anwalt sieben Wochen in Untersuchungshaft gesessen. Gegen strenge Auflagen war er dann auf freien Fuß gesetzt worden, unter anderem war er aus Bonn weggezogen. Zudem hatte der nicht vorbestrafte Mann eine Verhaltenstherapie absolviert und an das Opfer 7500 Euro gezahlt.

Im vergangenen Herbst war der Fall bereits ein erstes Mal verhandelt worden. Der Prozess vor dem Schwurgericht hatte jedoch abgebrochen werden müssen, da ein Schöffe erkrankt war. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, wird der Anwalt seine Strafe vermutlich im offenen Vollzug verbüßen können.

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