Bonner Polizei warnt vor Post einer "Anwaltskanzlei" | GA-Bonn

Bonner Polizei warnt vor Post einer "Anwaltskanzlei"

Vermeintliche Juristen fordern Schadensersatz nach angeblicher Unfallflucht - Ermittlungen wegen des Verdachts der versuchten Erpressung und des versuchten Betruges laufen
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 Foto: Cengiz Sentürk

Bonn/Münster. Der Verdacht fällt auf den Sohn. "Er hätte wenigstens fragen können, ob er sich das Auto ausleihen darf", denkt Annegret Naumann (Name geändert), als sie am Dienstag einen Brief von "Weber & Partner, Rechtsanwälte" aus Münster bekommt. Darin wird ihr vorgeworfen, am 8. März in der Bonner Innenstadt einen Unfall verursacht zu haben und geflüchtet zu sein. Sie soll 94,98 Euro Schadensersatz zahlen.

Naumann stellt ihren Sohn zur Rede, doch der ist nicht gefahren. Weil sie selbst und auch ihr Mann am besagten Tag nicht in Bonn waren, wird Naumann klar, dass Betrüger am Werk sind. Sie erstattet Anzeige. Wie fünf weitere Bonner.

Alle haben das gleiche Schreiben bekommen. Sie sollen am 8. März in der City beim "Manövrieren aus einer Parklücke den Pkw meines Mandanten beschädigt" und sich aus dem Staub gemacht haben. Zeugen, so "Rechtsanwältin Astrid Weber" hätten ihrem Mandanten das Kennzeichen genannt. Darüber sei die Meldeadresse ermittelt worden.

Allen Briefen ist die Rechnung einer Autowerkstatt über 69 Euro beigefügt, alle Angeschriebenen sollen 94,98 Euro Schadensersatz zahlen, innerhalb von sieben Tagen auf ein Konto bei der Postbank Köln.

Die Unbekannten finden unmissverständliche Worte: "Nach fristgerechtem Zahlungseingang kann die Angelegenheit beigelegt werden, da mein Mandant in dem Fall von weiteren Schritten absieht." Andernfalls "wird mein Mandant Strafanzeige wegen Sachbeschädigung in Tateinheit mit Fahrerflucht erheben".

Im Falle einer Gerichtsklage entstünden weitere Kosten, "welche weitaus höher sein werden als der momentane Forderungsbetrag. Ferner werden Sie sich vor Gericht wegen einer Straftat verantworten müssen, "denn Fahrerflucht ist nicht nur ein Vergehen gegen die Straßenverkehrsordnung. Fahrerflucht ist ein Verbrechen" und könne mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe belegt werden.

Die im Brief angegebene Autowerkstatt existiert im Gegensatz zur Kanzlei. Geschäftsführer Stephan Andres ist genervt: "Das Telefon steht seit Dienstag nicht mehr still. Er haben bestimmt 600 Leute angerufen, die einen solchen Brief bekommen haben, aus München, Dresden, Köln und aus Bonn. Ich hab versucht, sie zu beruhigen und ihnen gesagt, sie sollen zur Polizei gehen."

Er berichtet von einer Anruferin, die minutenlang geweint habe. Deren Mann sei vor einigen Tagen gestorben, "dem kann man keine Unfallflucht anhängen", habe die Frau gesagt. Ein weiterer Anrufer habe ihn beschimpft. Er sei querschnittsgelähmt und habe gar kein Auto.

Die Staatsanwaltschaft Münster hat schnell reagiert.

Nach Angaben ihres Sprechers Wolfgang Schweer sind die ersten Briefe am Dienstag bei den Adressaten angekommen. "Wir haben Ermittlungen wegen des Verdachts der versuchten Erpressung und des versuchten Betruges aufgenommen", sagt Schweer. Anklagebehörde und Polizei versuchten "aus den vorhandenen Daten an die Betrüger zu kommen".

Damit meint der Oberstaatsanwalt vor allem die im Brief angegebene Bankverbindung und die als Kontoinhaberin genannte Astrid Weber. Anrufe bei der angeblichen Kanzlei enden auf einem Anrufbeantworter: "Sie rufen außerhalb der Geschäftszeiten an."

Schweer mutmaßt, dass es sich um mehrere 1 000 Schreiben mit Betrugsversuchen handelt und die Adressaten bundesweit willkürlich ausgesucht worden sind. Allein mit der relativ niedrigen Summe von knapp 100 Euro legten es die Unbekannten darauf an, dass die Leute, offenbar viele ältere, lieber zahlten als sich einen Prozess an den Hals zu hängen, so Schweer. Davor könne er nur warnen.

Nicht gezahlt, sondern Anzeige erstattet hat ein Rentner auf dem Venusberg: "Wir fahren samstags nie mit dem Auto in die Innenstadt. Deshalb war uns klar, dass es sich um Betrüger handelt."

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