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Altersdiskriminierung
Bonner Kanzlei muss 12.000 Euro zahlen
Von Lisa Inhoffen
Bonn. Ist es nur eine Masche, um an schnelles Geld zu kommen, oder stecken ehrliche Absichten dahinter, einen Job zu finden? Diese Frage beschäftigte das Bonner Arbeitsgericht.
Dort hatte ein 38-Jähriger eine große Bonner Anwaltskanzlei wegen Diskriminierung verklagt. 24.000 Euro Schadensersatz will der Jurist aus Süddeutschland haben, der sich auf eine Stellenausschreibung der Kanzlei beworben und kurze Zeit später eine Absage erhalten hatte.
"Weil ich zu alt bin", sagt der 38-Jährige. Und verweist auf den Wortlaut der Stellenanzeige, in der unter anderem ausdrücklich nach einer jungen Kraft mit höchstens zwei Jahren Berufserfahrung gesucht worden sei. Das sei aber nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), nach dem niemand unter anderem wegen seines Alters diskriminiert werden darf, untersagt.
Die junge Anwältin, die die Beklagte vertritt, zeigt sich hell empört. "Sie bekommen überhaupt nichts von uns. Keinen Cent. Wie wir wissen, hat sich der Kläger auf diese Weise schon auf eine Vielzahl von Stellen beworben. Das sieht nicht gerade nach einer ernsthaften Bewerbung aus", sagt sie und erhebt den Vorwurf, dass der Jurist sich mit diesem "AGG-Hopping" wohl einen lukrativen Nebenverdienst verspreche.
Im Übrigen stelle ihre Kanzlei nur Juristen mit Prädikatsexamen ein und das besitze der Kläger nicht. Er habe lediglich ein knapp befriedigend und ein ausreichend in seinen Examina erhalten. "Unsere Ablehnung hat nichts mit Ihrem Alter zu tun", versichert sie. Zumal der Kläger mit seinen 38 Jahren auch gar nicht zu alt sei. "Ich könnte fast beleidigt sein. Ich bin ja auch schon 35", sagt die Frau, die allerdings einräumt, dass die Anzeige vielleicht etwas unglücklich formuliert worden sei.
Immerhin von einer Kanzlei, die nur Juristen mit den besten Noten einstellt. Und so verwundert es die Zuhörer nicht, als der Kammervorsitzende andeutet, er sehe durchaus Indizien für eine Altersdiskriminierung und könne obendrein nicht ausschließen, dass sich der Kläger auf die Stelle ernsthaft beworben habe. Sein Vorschlag, sich gütlich zu einigen, lehnt die Anwältin der Beklagten strikt ab.
"Wir zahlen nichts. Notfalls gehen wir in Berufung." Das wird ihre Kanzlei jetzt wohl auch tun müssen. Am Ende der Sitzung verkündet die Kammer das Urteil: Die Beklagte zahlt dem Kläger 12.000 Euro nebst Zinsen.
Artikel vom 09.06.2012
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