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Gericht bestätigt
Bonner Arzt darf nicht mehr praktizieren
Von Benjamin Jeschor
BONN. Die Zulassung ruht weiter. Gescheitert ist ein Bonner Mediziner mit seiner Klage gegen eine Entscheidung der Bezirksregierung Köln. Diese hatte das Ruhen seiner Approbation angeordnet - und zwar zu Recht, wie jetzt das Verwaltungsgericht Köln entschieden hat.
Der 57 Jahre alte Arzt muss sich derzeit vor dem Bonner Landgericht verantworten. Ihm werden unter anderem Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz vorgeworfen. Er soll zwischen 2006 und 2009 drogenabhängige Patienten nicht richtig behandelt haben.
Dem Substitutionsarzt wird nicht nur vorgeworfen, bis zu 450 Suchtpatienten gleichzeitig behandelt zu haben, obwohl die kassenärztliche Vereinigung maximal die Betreuung von 100 drogensüchtigen Patienten zulässt. Der 57-Jährige soll den Drogensüchtigen vor allem die Ersatzdroge Methadon entgegen den Vorschriften bereits nach kurzer Zeit für mehrere Tage mit nach Hause gegeben haben.
Wegen der Ermittlungen der Bonner Staatsanwaltschaft hatte die Bezirksregierung das Ruhen der ärztlichen Zulassung angeordnet. Das sei rechtmäßig, so das Verwaltungsgericht, da die Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen eine solche Entscheidung rechtfertige und es keiner Verurteilung bedürfe. Gegen das Urteil kann der Arzt vor dem Oberverwaltungsgericht Münster vorgehen.
Artikel vom 01.05.2012
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