Steuerhinterziehung Bewährung für Trödelking Roland Beuge

BONN · Weil er Steuern im sechsstelligen Bereich hinterzogen hat, wurde der als Trödelking bekannt gewordene Roland Beuge jetzt vom Bonner Amtsgericht per Strafbefehl - also ohne mündliche Verhandlung - zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt.

Gegen diese Entscheidung, die von der Staatsanwaltschaft beantragt worden war, kann der in der Schweiz lebende 46-Jährige allerdings noch Widerspruch einlegen.

Der TV-Star soll etwa 200.000 Euro an Einkommens- und Umsatzsteuer hinterzogen haben. Daraufhin war der aus der beliebten WDR-Fernsehserie bekannte Trödelking im vergangenen November nach Dreharbeiten in Wachtberg-Ließem vorläufig festgenommen worden.

Vom Haftrichter wurde er damals jedoch nicht in Untersuchungshaft geschickt, sondern gegen Auflagen wieder auf freien Fuß gesetzt. Später hatte das Amtsgericht den bestehenden Haftbefehl ganz aufgehoben.

Im November hatte die Polizei den TV-Mann in Wachtberg-Ließem festgenommen, wo er gerade Dreharbeiten für eine neue Folge der "Trödel-King"-Reihe beendet hatte.

Danach wurde Beuge am Bonner Amtsgericht einem Haftrichter vorgeführt - wegen drohender Fluchtgefahr, wie Oberstaatsanwalt Fred Apostel nach der Festnahme erklärte.

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