Arno Hübner will vor Gericht reden

Bonn · Arno Hübner (CDU), ehemaliger Bonner Stadtdirektor und einst WCCB-Projektleiter, hat auf Folge 73 der "Millionenfalle" reagiert und dem General-Anzeiger am Freitag mitgeteilt: "Um die Wahrheitsfindung zu erleichtern, habe ich trotz des gegen mich laufenden Verfahrens der Staatsanwaltschaft dem Gericht meine Bereitschaft zur Aussage mitgeteilt."

Bonns ehemaliger Stadtdirektor Arno Hübner will nicht länger schweigen.

Bonns ehemaliger Stadtdirektor Arno Hübner will nicht länger schweigen.

Foto: Barbara Frommann

Hübner: "In der Tat haben wir seinerzeit zusammen mit der Sparkasse nach Wegen gesucht, die gesicherte Finanzierung des Projektes zu unterstützen. Dabei ist die Idee entstanden, einen Kreditbetrag von 74 Millionen durch eine Nebenabrede abzusichern. Das ist mit dem zitierten Restrisiko gemeint.

Da wir gleichzeitig im Projektvertrag eine Heimfallregelung vereinbart hatten, war gesichert, dass das Projekt im Falle von wirtschaftlichen Störungen an die Stadt Bonn zurückfiel und dann hätte wirtschaftlich weiter betrieben werden können. (...) Über dieses Restrisiko der Nebenabrede ist der Stadtrat informiert worden, und er hat diesem zugestimmt. Erst durch die Baukostensteigerung hat sich dieses wirtschaftliche Risiko zu Lasten der Stadt verändert. Bis dahin war es absolut beherrschbar."

Im Landgericht Bonn läuft seit 30. September 2011 der Prozess gegen WCCB-"Investor" Man-Ki Kim und andere Beteiligte. Zudem ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen ehemalige und aktive städtische Bedienstete, darunter Ex-OB Bärbel Dieckmann. Die Ermittlungen gegen sie sollen, wie berichtet, nach GA-Informationen indes eingestellt werden.

Zuletzt waren vor Gericht Dokumente verlesen worden, die die Phase beleuchteten, als die Sparkasse KölnBonn darüber beriet, das WCCB-Projekt zu finanzieren und Kim dazu einen 74,3-Millionen-Kredit zu gewähren. Wie berichtet, hatte die Sparkasse zunächst abgelehnt, weil ihr die Kapitalsituation von Kim und SMI Hyundai Corporation "wenig vertrauenswürdig" erschien.

Um das Risiko abzusichern, musste die Stadt bürgen. Das Rechnungsprüfungsamt hatte in seinem WCCB-Bericht festgestellt, dass die Verwaltung nicht ermächtigt war, eine Nebenabrede zu unterzeichnen, aus der sie bereits während der Bauphase in Anspruch genommen werden kann.

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